Fr, 18.07.2025
MKS: Antragstellung auf Ausgleichszahlung
Ab sofort ist für die Brandenburger Milchviehbetriebe, die infolge des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) Anfang 2025 behördlichen Verbringungsverboten von Rohmilch unterlagen, die Beantragung von finanziellen Ausgleichszahlungen noch bis zum 31. Juli 2025 möglich. Die Mittel stammen aus dem EU-Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Krisenreserve, und vom Land Brandenburg. Der DBV und der LBV Brandenburg hatten sich auf politischer Ebene für Ausgleichszahlungen eingesetzt.