Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 02.05.2024

QM-Futtermittelvereinbarung: Ende der Übergangsfrist

(QM-Milch/ Landesvereinigung der Milchwirtschaft) Seit dem 1. Januar 2024 gilt über den QM-Standard die überarbeitete QM-Futtermittelvereinbarung. Wichtige Bestimmungen des Informationsaustauschs in Ereignisfällen sind von hoher Relevanz für Futtermittelhersteller und -händler und treten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 01. Juli 2024 in Kraft.

Die Überarbeitung bringt wichtige Änderungen und Aktualisierungen mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln im QM-Milch-System weiter zu verbessern. Mit dem Ende der Übergangsfrist tritt am 1. Juli 2024 auch das verbesserte Kontroll- und Warnsystem in Ereignisfällen in Kraft.

Die Futtermittelfirmen werden daher in den nächsten Wochen an ihre Kunden herantreten, um zu klären, ob sie Milcherzeuger sind und am QM-Milch-System teilnehmen. Außerdem werden sie sich das Einverständnis zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Kontroll- und Warnsystems einholen. Die Weitergabe kommt ausschließlich bei Auffälligkeiten in den Futtermitteln zum Tragen (siehe oben, Meldewesen im Ereignisfall). Dies hat den Vorteil, dass die Molkereien beim Auftreten von Kontaminanten im Futtermittel (z. B. Aflatoxin) schnell und gezielt Milchuntersuchungen einleiten können. Dadurch besteht sowohl für Milcherzeuger als auch für Milchverarbeiter schnell Klarheit über eine eventuelle Betroffenheit und es kann entsprechend reagiert werden. Eine möglichst schnelle Umsetzung ist im Sinne aller Milcherzeuger und der von ihnen belieferten Molkereien und hilft nicht nur dem einzelnen Landwirt. Wir möchten alle Milcherzeuger bitten, sich daran zu beteiligen. Wegen ihrer Bedeutung werden diese Anforderungen Bestandteil des QM-Milch Standards werden.

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