Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

26.02.2025
Kein Geld verschenken an Minister Meyer!
Betriebsmittel GmbH

Fristablauf 31.03.2025: Ausgleich für Dünge- und PSM-Verbote an Gewässern beantragen

Liebe Landwirtinnen, Landwirte, JunglandwirtInnen, Azubi’s oder Altenteiler!

Wenn nicht jetzt die Flächenbetroffenheit durch die Dünge- und PSM-Ausbringungsverbote nach Landesrecht an unseren Gräben und Vorflutern ermitteln, wann dann? Warum dem Nds. Umweltminister die für Ausgleichszahlungen an die Betriebe reservierten Gelder schenken, weil man die Frist für die Beantragung bei der LWK Niedersachsen am 31.03.2025 für das Kalenderjahr 2023 ignoriert? Warum nicht gleich auch für 2024 beantragen – wenn einem der gesetzlich zustehende Ausgleich auf dem eigenen Konto lieber ist als beim Umweltminister in Hannover?

Nur weil der Zeitaufwand als zu hoch empfunden wird? Warum nicht auch zu zweit (mit Freundin, Ehefrau, ….) die Feldränder von Grünland und Ackerland z. B. mit der Schlepper abfahren (oder einem anderen geeigneten Fahruntersatz mit halbwegs tauglicher Meterangaben auf Tacho oder Elektronik)? Einer fährt, der andere schreibt jeweils die zurückgelegten Meter auf, bei denen der Rand der bewirtschafteten Fläche (auch brachliegende, stillgelegte Bereiche soweit z. B. im Andi-Antrag als förderfähig nach GAP eingereicht) näher als gut drei Meter an der Böschungsoberkante des Grabens oder anderen Vorfluters (fünf Meter bei Gewässern 2. Ordnung – Verbandsgewässer) liegt. Es gibt vielleicht auch andere und viel bessere Techniken zu Fuß, man darf nur nicht völlig daneben liegen. Man braucht keine FANI-Frust-Fotos! Natürlich gibt es auch unzählige Tools, bei denen das kuschelig am Computer ermittelt werden kann. Spätestens, wenn der Feldrand nicht direkt an der Böschungsoberkante verläuft, aber durchaus deutlich weniger als drei Meter oder als fünf Meter davon entfernt, muss man sich das vielleicht einmal genau auch vor Ort ansehen und ggf. etwas die Flächenbetroffenheit reduzieren. Wenn der Feldrandabstand zur Böschungsoberkante z. B. durch Büsche oder Zäune bereits zwei Meter beträgt, nicht mit zwei oder vier Meter rechnen, sondern mit einem oder drei Meter. Weder zu pingelig sein, noch zuviel oder alles verschenken! Im Mittel wird das dann für den Gesamtbetrieb schon passen, und wenn es zu einem Nachmessen der LWK kommen sollte, entsteht doch bis auf ganz grobe Differenzen (Vorsatz) kein Problem. Dann fällt die Ausgleichszahlung nur ein wenig geringer aus. Gilt auch bei versehentlicher Mitzählung von so genannt anerkannten, regelmäßig über mehr als sechs Monate trockenfallenden Gewässern. Hier sind diese Gewässer wegen nicht ausgleichsfähiger Mindestabstände von nur einem Meter einsehbar: https://urls.niedersachsen.de/kprp

Antragsunterlagen für die dann notwendigen Angaben u. a. pro Schlag findet man hier: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/39081_Ausgleichszahlungen_auf_Gewaesserrandstreifen_in_Niedersachsen

Sieht schlimm aus, ist vielleicht auch völlig inakzeptabel, aber ist das ein Grund, das Geld liegen zu lassen, weil es als Taschengeld für die Nachteile empfunden wird? Minister Meyer wird es vielleicht freuen, aber wollen wir diese Freude bereiten? Gestresste Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter lassen sich ja vielleicht auf eine Verhandlungsbasis ein, wieviel von der am Ende berechneten Ausgleichszahlung im ersten Jahr an die Personen (wie Kinder, Azubis etc.) abgegeben werden, die die einmalige Arbeit für die Längen- und Breitenermittlung übernehmen. Für 2024 muss nur auf Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen geachtet werden, sonst werden die Angaben einfach „kopiert“.

Die Anträge können persönlich, postalisch, per Fax oder als vollständig ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte PDF-Dokumente als Anhang zu einer einfachen E-Mail bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden.

Also: Es sind noch 34 Tage bis zum 31. März 2025, dem Fristablauf für die Anmeldung von Ausgleichszahlungen für die Düngungs- und Pflanzenschutzverbote im Jahr 2023. Da geht noch was!

26.02.2025
Schweine- und Ferkelmarkt in Europa
Schwein

(AMI) Der europäische Schweinemarkt zeigt eine ausgewogene Marktlage. Nur in Südeuropa zeigen sich gegenläufige Entwicklungen. In Frankreich gleichen sich Angebot und Nachfrage an, die Schlachtzahlen und -gewichte gehen leicht zurück. Belgien verzeichnet noch hohe Schlachtgewichte, Überhänge sind weiterhin nicht abgebaut. Exporte nach Spanien nehmen zu, die Fleischpreise bleiben auch hier beständig. Dänemark meldet steigendes Interesse an Fleisch aus Drittländern, während das Angebot in Europa hoch bleibt. In Spanien übersteigt die Nachfrage das Angebot. Importe aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich gleichen dies aus. Italien bleibt unter Preisdruck, da das Angebot die Nachfrage übertrifft. In Deutschland ist die Nachfrage ruhig, das Angebot hoch.
Der Preisanstieg bei Ferkeln setzt sich europaweit fort. Die Nachfrage übersteigt häufig das Angebot. Preiserhöhungen reichen von 0,50 € in Italien bis 4,00 € in Belgien.

26.02.2025
Bauernverband fordert zügige Regierungsbildung
Geflügel

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die politischen Akteure nach der Bundestagswahl auf, zügig die Sondierungsgespräche aufzunehmen. Laut Rukwied erwarten die Bauernfamilien eine stabile und vertrauensbildende Regierung: „Die neue Bundesregierung steht vor der wichtigen Aufgabe, den Menschen in unserem Land wieder Zuversicht zu geben. Dafür braucht es eine deutliche Veränderung in der Art und Weise, wie Politik gestaltet wird: Weniger Ideologie, mehr Pragmatismus und verlässliche politische Rahmenbedingungen für alle wirtschaftlichen Akteure.“ Die neue Bundesregierung müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken, indem sie übermäßige Regulierungen abbaut und praxisnahe Lösungen umsetzt. Gleichzeitig brauche es Zukunftsperspektiven für junge Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die ländlichen Räume. „Nur so kann unsere Landwirtschaft weiterhin hochwertige Lebensmittel produzieren“, so Rukwied.

Die CDU/CSU erzielte mit 28,5 % die meisten Stimmen. Die AfD erreichte 20,8 %, die SPD 16,4 %, Bündnis90/Die Grünen 11,6 %, die Linke 8,7 %. Die FDP (4,3 %) und das BSW (4,9 %) scheiterten an der 5 %-Hürde. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 %.

26.02.2025
MKS-Überwachungszone endet – Auflagen bis April
Schwein

Die 10-km-Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb in Hönow (Märkisch-Oderland) aufgrund des lokalen Maul- und Klauenseuche-Einzelfalls vom 10. Januar in einer Wasserbüffelherde wurde gestern, am 25. Februar, aufgehoben. Um den internationalen Status „MKS-frei“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zurückzuerlangen – eine wesentliche Voraussetzung für Handel und Export aus Deutschland in Drittländer – sind bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen im Umfeld des Ausbruchsbetriebs noch bis zum 11. April (mindestens drei Monate) in reduzierter Form erforderlich. Daher wurde eine sogenannte Containment Zone mit einem reduzierten Radius von 6 km um die Ausbruchsweide eingerichtet – eine Mindestmaßnahme zur Einhaltung der EU-Regularien. Der Transport von Klauentieren sowie Tätigkeiten in Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen, bleiben in dieser Zone weiterhin strikt untersagt.

21.02.2025
Rindermarkt: Rindfleisch in fast stabilen Mengen ausgeführt
Milch und Rind

(AMI) Im Jahr 2024 exportierte die EU knapp 1,05 Mio. t Rinder und Rindfleisch in Drittstaaten. Das war gegenüber 2023 mit einem Minus von nur 0,1 % eine fast unveränderte Menge.

Größtes Exportland war Irland mit einem Marktanteil von 30 % an den Gesamtausfuhren. Auf den weiteren Plätzen folgten mit deutlichem Abstand Polen und Spanien mit Marktanteilen von jeweils etwa einem Zehntel. Auf der Seite der Zielländer ist das Vereinigte Königreich an erster Stelle zu nennen. Auch Israel sowie Bosnien und Herzegowina befanden sich unter den TOP Zielländern für europäische Rinder oder Rindfleisch. Deutschland spielte mit einem geringen Marktanteil an den Gesamtexporten nur eine untergeordnete Rolle beim europäischen Handel mit Rindfleisch.

Bei den ausgeführten Produktgruppen handelte es sich vor allem um lebende Rinder und frisches, gekühltes Rindfleisch. Auf beide Gruppen entfiel jeweils fast ein Drittel der Gesamtausfuhren. Die Lieferungen von frischem, gekühltem Fleisch nahmen um fast ein Fünftel zu. Lebende Tiere verließen hingegen deutlich seltener die EU als 2023. Im laufenden Jahr ist wegen der in vielen Ländern rückläufigen Bestände an Rindern mit etwas geringeren Exporten zu rechnen.

21.02.2025
Artikel 148: Ablehnung des Bundesrates
Milch und Rind

(DBV) Auf seinem Plenum in der vergangenen Woche hat sich der Bundesrat kritisch zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 (GMO), (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 geäußert. Das Plenum lehnt u. a. die darin vorgesehenen Verschärfungen zum Art. 148 GMO ab und hat die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel mit Nachdruck gegen eine Neuregelung des Art. 148 einzubringen. Mehr Details in der Beschlussdrucksache des Bundesrates.

21.02.2025
Weizenkurse tendieren uneinheitlich
Pflanzen

Während die Pariser Kurse das Vorwochenniveau deutlich verfehlen, geht es in Chicago seit Ende Januar aufwärts.

(AMI) Die Pariser Weizenkurse können das Niveau der Vorwoche nicht halten und geben nach. Am 19.02.2025 schloss der Fronttermin März 25 bei 228,25 EUR/t, auf Wochensicht ein Rückgang um 3,75 EUR/t. Gleichzeitig rutschte der Termin auf ein 3-Wochentief. Kontrakte der Ernte 25 können demgegenüber auf Wochensicht etwas zulegen. Der September-Termin schloss jüngst bei 238 EUR/t, immerhin 2,50 EUR/t über Vorwoche, Folgetermine legen binnen einer Woche um bis zu 3,50 EUR/t zu.

Die seit Wirtschaftsjahresbeginn schwachen EU-Weichweizenexporte lasten weiterhin auf den Kursen. Nach Angaben der EU-Kommission exportierte die Gemeinschaft im bisherigen Wirtschaftsjahresverlauf bis zum 16.02.2025 rund 13,33 Mio. t, zum Vorjahreszeitpunkt waren es bereits 20,80 Mio. t. Damit sind die Ausfuhren bisher um 36 % eingebrochen. An den geringen Exportzahlen dürfte sich im weiteren Verlauf der Saison auch nicht mehr viel ändern, dafür sind die EU-Preise zu hoch, die Konkurrenz am Weltmarkt aktuell zu groß und das Kaufinteresse zu gering.

Hinzu kommt die Aussicht auf eine wieder stärkere Konkurrenz aus Russland und der Ukraine. Weitere Friedensgespräche mit den beiden Ländern lassen auf ein Ende des Kriegsgeschehens hoffen. Das würde auch die Getreide- und Ölsaatenausfuhren der Länder wieder deutlich erhöhen. Es könnte wieder von mehr Häfen abgefahren und die Logistikkosten gesenkt werden. Das würde den Wettbewerb nochmals deutlich erhöhen und den Kursspielraum nach oben der Pariser Getreidenotierungen begrenzen. Marktteilnehmer berichten, dass die EU-Preise deutlich fallen müssten, um an internationalen Markt mithalten zu können. Der seit Wochenbeginn schwächere Euro bietet kaum Unterstützung.

Für zwischenzeitlichen Auftrieb sorgten hingegen Meldungen über frostige Bedingungen in russischen Anbauregionen. Marktteilnehmer befürchteten, dass die zu kalten Bedingungen an den Feldbeständen große Schäden verursachen und das Ertragspotenzial schmälern könnte. Die Sorgen verblassten jüngst jedoch wieder etwas, größere Frostschäden wurden bislang ausgeschlossen. Auch in Nordfrankreich hatten ungünstige Bedingungen für Verunsicherung gesorgt. Der Zustand der Feldbestände verschlechtert sich aufgrund zu nasser Bedingungen schon seit Dezember. Nach Angaben von FranceAgriMer befinden sich derzeit nur 73 % des Weichweizens in einem zufriedenstellenden Zustand, was nur wenig über dem 4-Jahrestief von 68 % liegt.