Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 10.12.2025

QS: Ab 2026 Biosicherheitsbewertung im Betrieb Pflicht

Ab dem 1. Januar 2026 müssen QS-Betriebe eine individuelle Biosicherheitsbewertung durchführen. Für Betriebe in Niedersachsen empfiehlt es sich, dafür den Biosicherheitsmanagementplan nach dem Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe zu verwenden.

Alternativ kann das Tool der digitalen Risikoampel der Uni Vechta verwendet werden, welches anhand anonym beantworteter Fragen zu Standort, Struktur und Hygienemanagement das Risiko bewertet und gibt Optimierungshinweise.

Ab dem 1. Juli 2026 muss die Nutzung der Risikoampel im QS-Audit nachgewiesen werden. Wer bereits 2025 einen Biosicherheitsmanagementplan nach dem Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe erstellt hat oder eine Bewertung durch die Risikoampel der Uni Vechta durchgeführt hat, kann diesen Nachweis 2026 und in den Folgejahren verwenden.

Informationen zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe: 

https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit-allgemein.html

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