Mo, 08.12.2025
Trilogeinigung bei EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Am Abend des 04.12. haben EU-Kommission, Rat und EU-Parlament eine Einigung in den Trilogverhandlungen für eine Verschiebung und eine gezielte Revision der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erzielt. Kernpunkt ist die Vereinfachung des Sorgfaltspflichtverfahrens. Künftig liegt die Verantwortung für die Abgabe der erforderlichen Erklärung ausschließlich bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Nachgelagerte Akteure müssen lediglich die Referenznummer dieser Erklärung speichern, nicht weitergeben. Für Kleinst- und Kleinbetriebe wird die Pflicht auf eine einmalige vereinfachte Erklärung reduziert; sie erhalten eine eindeutige Kennung, die für die Rückverfolgbarkeit ausreicht. Parallel dazu wird die Anwendung der Verordnung erneut um ein Jahr verschoben: große Unternehmen müssen die EUDR erst ab dem 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinbetriebe ab dem 30. Juni 2027 anwenden. Darüber hinaus soll die Europäische Kommission bis zum 30. April 2026 einen Bericht zur weiteren Vereinfachung vorlegen, einschließlich möglicher Gesetzesvorschläge. Das Trilogergebnis muss nun von Rat und EU-Parlament noch formell angenommen werden, bevor die Verschiebung in Kraft treten kann und die derzeitige EUDR ersetzt.