Mi, 17.12.2025
Biosicherheitsmanagementpläne: Ab wann in Niedersachsen verpflichtend?
Der Schutz von Tierbeständen vor dem Eintrag von Tierseuchen und anderen Krankheitserregern kann durch Biosicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert werden. Dieses ist nicht nur wichtig für den eigenen Betrieb, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, die Bestände in der Nachbarschaft vor den Verboten zur Verbringung von Tieren zu schützen.
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung von Biosicherheitsmanagementplänen für alle Tierhaltenden seit Inkrafttreten des Tiergesundheitsrechtsakt der EU seit 2021.
Da die konkreten Vorgaben jedoch erst nach und nach ausgearbeitet wurden, wird das Fehlen eines Biosicherheitsmanagementplans im Seuchenfall durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse je nach Art der gehaltenen Tiere in unterschiedlichen Schritten durch Kürzungen von Entschädigungs- und Beihilfeleistungen sanktioniert werden:
schweinehaltende Betriebe ab 01.01.2026,
geflügelhaltende Betriebe ab 01.01.2026 und
rinderhaltende Betriebe ab 01.01.2027.
Weitere Informationen zu den Niedersächsischen Biosicherheitskonzepten finden Sie unter dem folgenden Link: Biosicherheit allgemein – Biosicherheit allgemein – Niedersächsische Tierseuchenkasse.