Mi, 07.01.2026
Umbau Deckzentrum: Bauantrag einreichen
Am 09. Februar 2026 läuft die im Rahmen der siebten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegte Übergangsfrist für Umbau/Umstellung des Deckzentrums auf die Gruppenhaltung in Altbauten aus. Bis zu diesem Tag muss der Betrieb, falls er sich bis Februar 2024 für den Umbau entschieden hat, den Nachweis über den entsprechenden Bauantrag (sofern laut Landesrecht für den Umbau erforderlich) beim zuständigen Veterinäramt einreichen. Falls bis zum 09. Februar 2024 die Erklärung der Betriebsaufgabe bei der zuständigen Behörde erfolgte, muss nun der Betrieb bis zum 09. Februar 2026 die Sauenhaltung beenden.