Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 04.03.2026

Fristablauf 31. März: Nachteilsausgleich für Abstandsauflagen an Gewässern im Jahr 2024 beantragen

Wer für 2024 noch kein Antrag auf Ausgleich seiner Nachteile durch die Mindestabstände an Gewässern bei der Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmittel in Niedersachsen gestellt hat, sollte das noch bis zum 31. März nachholen. Der Antrag kann sowohl in Papierform als auch digital mit der Anwendung „DigGRAS“ gestellt werden. Details sind auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01040376 zu finden.
Tipp: Gleichzeitig auch den Ausgleich für 2025 beantragen! Es besteht keine Auflage mehr, dass auf dem Mindestabstand eine Kultur angebaut werden muss. Auch für Grünland gibt es den Ausgleich! Kein Ausgleich darf für Flächen beantragt werden, wenn schon eine freiwillige Maßnahme vereinbart ist bzw. war, die für das jeweilige Jahr ebenfalls ein Dünge- und Pflanzenschutzverbot enthält. Bei Unsicherheit sprechen Sie mit einem Berater.

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