Fr, 11.06.2021
Bundestag: Tierarzneimittelgesetz
Der gegen das Votum des DBV und der praktischen Tierärzteschaft von der Bundesregierung kurzfristig vorgelegte Regierungsentwurf eines Tierarzneimittelgesetzes (TMG) war am Montag, den 07.06.2021, Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln getrennt vom allgemeinen Arzneimittelgesetz (AMG) zusammenführen. Unter den angehörten Sachverständigen gab es hierzu unterschiedliche Meinungen – wobei weder DBV noch ZDG eingeladen worden waren.
Der DBV hatte, wie auch die Tierärzteschaft, trotz extrem kurzer Frist eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und auf die sich abzeichnenden Probleme und Rechtsunsicherheiten verwiesen sowie auf eine Vertagung plädiert.
Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese verlangte, den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung zu verringern. Konkret sollten die Anwendung des Wirkstoffs Colistin sowie aller weiterer Reserveantibiotika gesetzlich ausgeschlossen werden. Tierhaltungssysteme seien zudem so umzubauen, dass die Gesundheit der Tiere ohne die Anwendung von Antibiotika gewährleistet ist. Dafür seien tiergerechte Haltungssysteme, ausreichend Platz und Freilandzugang essenziell, heißt es im Antrag.