Di, 15.06.2021
Bundestag beschließt höhere THG-Quote
Der Bundestag hat am 19. Mai einen für die Zeit bis 2020 wegweisenden Beschluss über die Treibhausgasminderungsquoten im Verkehr gefasst. Nach über zehn Jahren Stagnation gibt es nun deutliche Vorgaben für einen Ausbau der erneuerbaren Antriebe im Verkehrssektor. Die wichtigsten Punkte:
- Kontinuierliche Anhebung der THG-Minderungsquote von heute 6 % auf 25 % in 2030
- Bestandssicherung für konventionelle Biokraftstoffe, mit Aussicht auf Wachstum, wenn höhere Beimischungen zugelassen werden (E20/B30)
- Klarer Vorrang für alle Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen, vor allem Gülle und Stroh
- Wiederöffnung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus tierischen Nebenprodukten und Abfällen
- Beendigung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl
- Komplett neuer Pfad für Wasserstoff und PtX-Kraftstoffe einschließlich biogenen Wasserstoffes aus Biomethan, Holzgas etc.
- Dreifachanrechnung von Elektromobilität auf die THG-Quote.
Für die Landwirtschaft wird bestehende Wertschöpfung über Biodiesel und Ethanol stabilisiert. Über CNG und Wasserstoff ergeben sich ganz neue Chancen bei Biogas aus Gülle und Stroh, vor allem bei Lkw. Hier können hoffentlich in den kommenden Jahren neue Wertschöpfungsketten entstehen. Die ursprünglich destruktive Haltung des BMU gegenüber Biokraftstoffen konnte durch den Bundestag und die anderen Bundesressorts gedreht werden. Die verschiedenen Biokraftstoffverbände und der DBV haben gut zusammengearbeitet und praktisch alle gemeinsamen Forderungen durchsetzen können.