Di, 15.06.2021
TA Luft jetzt mit eigenen Regelungen für Biogasanlagen
Der Bundesrat hat der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) unter Bedingungen zugestimmt.
Biogasanlagen werden erstmals als eigene Regelungstatbestände in das Immissionsschutzrecht aufgenommen. Da die verschiedenen Fassungen des EEG jetzt auf die TA Luft als zentralen Regelungsort abgestellt werden können, erhalten die Betreiber hinsichtlich der genehmigungsrechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen mehr Klarheit.
Durch bisher unklare Formulierungen sind bei der Umsetzung jedoch auch Probleme absehbar. Betreiber von Bestandsanlagen sollten die Möglichkeit erhalten, entweder die Maßgaben des EEG oder der TA Luft einzuhalten. Auf komplizierte Übergangsvorschriften könnte dann verzichtet werden. Bevor die neue TA Luft in Kraft treten kann, müssen zunächst Änderungswünsche des Bundesrats eingearbeitet werden.