Di, 15.06.2021
Einkommenssteuerpflicht für kleine PV-Anlagen bis zehn kW wird abgeschafft
Das Finanzministerium hat den Finanzverwaltungen mitgeteilt, dass kleine PV-Anlagen bis zehn kW und kleine BHKW bis 2,5 kW künftig von der Einkommensteuer befreit sind. Die neue Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre.
Die Betreiber müssen damit für diese Anlagen keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben. Einnahmen – etwa aus der EEG-Einspeisevergütung – werden damit für die Einkommenssteuer nicht mehr berücksichtigt.
