Fr, 18.06.2021
Neues Rohmilchgüterecht tritt am 1. Juli in Kraft
Nach einem halben Jahr Übergangsfrist tritt die neue „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ zum 1. Juli 2021 in Kraft. Der neuen Verordnung ging ein langjähriger Gesetzgebungsprozess voraus. DBV, Landesbauernverbände, Untersuchungsstellen und Molkereien nutzten die halbjährige Übergangsfrist, um die Milcherzeuger über Anpassungen in der Milchgüteuntersuchung auf Basis des neuen Milchgüterechts umfassend zu informieren. Hervorzuheben ist das erweiterte Hemmstoffkonzept, nach welchem die Rohmilch umfassender, öfter und mit moderneren Testverfahren auf Hemmstoffe untersucht wird. Der Milchgeldabzug erfolgt nach einem risikoorientierten Ansatz, der für den ersten positiven Nachweis einen geringeren Milchgeldabzug als nach altem Recht vorsieht. Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. empfiehlt den Milcherzeugern, sich bei ihren Molkereien zu erkundigen, welcher Test zur Rohmilchüberprüfung in der von der jeweiligen Molkerei beauftragten Untersuchungsstelle genutzt wird (mikrobiologischer Test). Einen Überblick über die gängigsten Untersuchungsverfahren gibt es auf der Website des Verbandes der Deutschen Milchwirtschaft.