Mi, 23.06.2021
Änderung beim Baurecht nur für Sauenhalter
Gestern (22.06.) hat der Bundestagsausschuss für Bau und Wohnen dem Kompromiss zur Änderung des Baugesetzes zugestimmt, über den voraussichtlich der Bundestag morgen und der Bundesrat am 25.6. abstimmen wird. Die vorgesehene Neuregelung betrifft allerdings nur Anlagen zur Haltung von Jungsauen und Sauen, die infolge der Änderung des Baugesetzbuchs von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verloren haben. Für diese Ställe soll nunmehr ein Bestandsschutz gelten. Das bedeutet, dass Umbauten, die zur Anpassung an die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dienen, zulässig sind. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erhöht wird.