Fr, 02.07.2021
Marktorganisation wird sachgerecht angepasst
Im Rahmen der GAP-Reform wurde in Brüssel auch über die Gestaltung der Marktorganisation verhandelt. Hierbei wurden sachgerechte kleinere Anpassungen vorgenommen. Der Zeitraum für die Öffentliche Intervention wird um einen Monat verlängert, so dass dieses Kriseninstrument künftig von Februar bis September zur Verfügung steht. Die Größenbeschränkung für Erzeugergemeinschaften wurde von 3,5 % auf 4,0 % der EU-Milchproduktion angehoben. Umgerechnet können nun ca. 6,1 Mrd. kg/Jahresmilchanlieferung gebündelt werden. Alle Vorschläge für zentralstaatliche Eingriffe in Krisenzeiten stießen auf Ablehnung. So wird es z. B. weiterhin keine Strafzahlungen für Landwirte geben, die ihre Produktion ausweiten.