Fr, 09.07.2021
Neues Rohmilchgüterecht auf DBV-Homepage
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts zum 1. Juli 2021 hat der DBV auf seiner Homepage die wichtigsten Änderungen für die Milcherzeuger in aller Kürze zusammengefasst. Zusätzlich wurde sowohl auf den Verordnungstext als auch auf die Website des Verbandes der Deutschen Milchwirtschaft (VDM) verlinkt, auf der ein Überblick über die gängigsten Hemmstoffuntersuchungsverfahren zu finden ist. Zu dem Dossier auf der DBV-Homepage.