Mi, 04.08.2021
ASP: Erlass zu Hausschweine-Kleinsthaltungen in Brandenburg
Am 27. Juli 2021 hat das Brandenburger Ministerium für Soziales und Gesundheit einen Erlass zur Verringerung des ASP-Eintragsrisikos in Hausschweine-Kleinstbestände in gefährdeten Gebieten herausgegeben. Darin wird die Veterinärverwaltung zur Kontrolle aufgefordert, dass auch bei Kleinsthaltungen die Anforderungen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung sowie die Anordnungen zur ASP-Bekämpfung bei Wildschweinen eingehalten werden. Kleinsthaltungen sind Schweinehaltungen mit höchstens zehn Schweinen. Zudem sollen die Veterinärämter darauf hinwirken, dass sich die Inhaber solcher Kleinsthaltungen bis zum 31.08.2021 vertraglich zur Aufgabe verpflichten und für die Dauer von mindestens 24 Monaten keine Schweine mehr halten. Das Ministerium erstattet den Landkreisen die Kosten aufgrund dieser Vereinbarungen in Höhe von 200 € je Schwein.