Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 22.09.2021

Eintrag im Marktstammdatenregister prüfen

Wie bereits berichtet, müssen alle Strom- und Gasanlagen, wie beispielsweise Biogas- oder PV-Anlagen, im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert sein. Netzbetreiber weisen nochmals darauf hin, dass viele Anlagen nicht/nicht vollständig registriert wurden. Die maßgebliche Frist ist nun der 30.09.2021. Sollten Anlagen nach dieser Frist noch nicht registriert sein, sind Netzbetreiber gesetzlich angehalten, keine weiteren Zahlungen vorzunehmen. Zudem besteht die Gefahr eines Bußgeldes. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, ob Anlagen richtig registriert sind. So wurden bei zahlreichen Biomasseanlagen bisher keine Generatoren/Anlagen registriert. Ebenso wurde bei Netzbetreiberprüfungen festgestellt, dass nicht alle Generatoren, die zur Gesamtanlage gehören, ordnungsgemäß registriert wurden. Alle Anlagenbetreiber sollten daher prüfen, ob sämtliche betroffenen Generatoren registriert wurden.

Eine weitere Auffälligkeit ist, dass manche Anlagenbetreiber ihre Biomasseanlagen im Marktstammdatenregister unter dem falschen Energieträgertyp „Verbrennung“ angemeldet haben. Das ist nicht korrekt und führt zu Problemen bei der korrekten Auswahl der „Technologie der Stromerzeugung“ und des Haupteinsatzstoffs bzw. Hauptbrennstoffs. Der korrekte Eintrag ist „Biomasse“. Der Energieträger „Biomasse“ kann laut BNetzA nicht mehr nachträglich im MaStR-Portal geändert werden! Der Anlagenbetreiber muss in diesen Fällen die betroffenen Generatoren neu mit dem korrekten Energieträger Biomasse anlegen. Für die falsch registrierten Generatoren muss über das Portal die Löschung beantragt werden. Per Kontaktformular im MaStR-Portal kann der Anlagenbetreiber, unter Angabe der zu löschenden SEE-Nr. und der neu angelegten SEE-Nr., das Registrierungsdatum der gelöschten Anlage auf die neue Registrierung übertragen lassen. Somit werden eventuelle Folgeprobleme wie ein Zahlungsstopp oder gar Sanktionen vermieden. Die bestehenden Registrierungen werden zudem von Netzbetreibern geprüft. Soweit die Netzbetreiberprüfung ergibt, dass eine Registrierung fehlerhaft ist, wird dies im MaStR-Portal im Benutzerbereich des Anlagenbetreibers vermerkt. Anlagenbetreiber sollten daher prüfen, ob entsprechende Vermerke im Rahmen des sogenannten Ticket-Prozesses vorgenommen wurden. In der Regel werden Anlagenbetreiber auf Ticketprozesse auch über Benachrichtigungen per E-Mail hingewiesen.

(Quelle: DBV)

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