Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

12.01.2023
Bio-Markt: Ruhiger Handel mit Getreide
Öko-Landbau

Sowohl das Angebot als auch die Nachfrage ist bei den meisten Bio-Speisegetreidearten nicht allzu groß, wodurch der Markt aktuell ausgeglichen ist. Einigen Käufern ist das Preisniveau zu hoch und es wird mit sinkenden Preisen am konventionellen Getreidemarkt argumentiert. Vor allem bei Bio-Weizen drücken Käufer auf den Preis. Bei Bio-Dinkel herrscht hingegen ein deutliches Überangebot, sodass schon Partien in den Futtersektor übergehen. Der Markt für andere Kulturen wie Roggen, Hafer und Gerste ist ebenfalls sehr ruhig. Vertraglich gebundene Ware fließt gut vom Markt ab.

12.01.2023
Potenzial heterogener Mais-Populationen im Ökolandbau
Öko-Landbau

Als Anpassungsstrategie auf die wechselnden Wetterextreme der letzten Jahre könnten heterogene Maispopulationen speziell im Öko-Landbau Vorteile bieten. In einem Forschungs­projekt wurden Leistungspotenzial, Robustheit und Anpassungsfähigkeit von Mais­popula­tionen an ökologisch und konventionell bewirt­schafteten Standorten untersucht. Im Öko-An­bau zeigten sich Populationen als in­teressanter als unter konventionellen Anbau­be­dingungen. Deutliche Vor­teile konnten aller­­dings nicht nachge­wiesen werden. Als Vorteil zeigte sich, dass breit aufgebaute Populationen zwar nicht er­trags­stärker, aber dafür ertragsstabiler waren. Bereits nach drei Jahren unterschiedlicher Se­lek­­tionsumwelt unterscheiden sich Populat­ionen standortspezifisch erheblich von ihrer Ausgangspopulation. Informationen über das Potenzial von Maispopulationen und Empfehlungen für die Praxis sind auf folgender Website zu finden: Maispopulationen im Öko-Landbau. Ein Merkblatt des BMEL zum Thema ist hier abzurufen: Vor- und Nachteile von Maispopulationen

12.01.2023
Forschung zur optimalen Nährstoffnutzung im Öko-Pflanzenbau
Öko-Landbau

Im Kompetenz- und Praxisforschungsnetzwerk zur Weiterentwicklung des Nährstoffmanagements im ökologischen Landbau „NutriNet“ wurde in den letzten vier Jahren an Möglichkeiten zur verbesserten Nährstoffnutzung im Öko-Pflanzenbau gearbeitet. Die Ergebnisse reichen von effizienter Öko-Düngung, Ver­besse­rung der Phosphorver­sorgung, Pflan­zenschutz und Mikronähr­stoffdüng­ung bis hin zum Zwischen­fruchtanbau in Trockengebieten. Weitere Informationen und Ergebnisse aus dem Forschungsnetzwerk „NutriNet“ sind auf der Website www.nutrinet.agrarpraxisforschung.de zu finden.

12.01.2023
DBV Fachausschuss bezieht Position zur Neuauflage der Zukunftsstrategie Ökolandbau
Öko-Landbau

Der DBV FA Ökolandbau begrüßte bei einer Sondersitzung im Dezember die Neu­auflage als Strategie der Bundesregierung. Der FA plädiert prioritär für Maßnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage in Verknüpfung mit einem deut­schen Herkunfts­marketing. Zudem wird die konzer­tierte Erschließung der Außerhaus­verpflegung für den Einsatz von Öko-Produk­ten gefordert (Vorbild Dänemark). Weiterer Schwerpunkt sollte der bessere Transfer von Forschungser­gebnissen zur nachhaltigen Inten­sivierung des Ökolandbaus in die landwirt­schaftliche Praxis sein. Auch die bundesländer­übergreifende Ver­netzung der bäuerlichen Vermarktungs­strukturen (Wertschöpfungs­ketten) als Partner für den LEH und den Natur­kost- sowie den Gastronomie-Großhandel aber auch als ein Gegengewicht zum LEH wird befür­wortet.

11.01.2023
Neues Niedersächsisches Biosicherheitskonzept veröffentlicht
Schwein

(LPD) „Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli 2022 in einem Sauenbetrieb im Landkreis Emsland gilt es nun, die Krise aufzuarbeiten und weitere Ausbrüche der Tierseuche in Schweinehaltungen zu verhindern“, sagt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchen-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen, anlässlich des jetzt aktualisierten Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts. „Der wirtschaftliche Schaden des Ausbruchs und der Folgen wird auf zehn bis 15 Millionen Euro geschätzt“, so Meiners.

Das effektivste Mittel gegen den Eintrag der ASP in schweinehaltende Betriebe ist die Abschirmung des Bestandes vor dem Virus durch Biosicherheitsmaßnahmen. Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Tierseuchenerregern schriftlich fixieren müssen.

„Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen“, betont Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und verweist dabei auf die geltende Rechtslage. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Vor diesem Hintergrund ist seitens der Nds. TSK eine Beihilfe für Beratungen zur Biosicherheit geplant.

Dass in Sachen Biosicherheit in niedersächsischen Schweinehaltungen noch Luft nach oben ist, haben Ergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover gezeigt. Daraufhin wurde auf Initiative der Nds. TSK und des Landvolks bereits im November 2021 die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren (Behörden, Verbände, Bündler, Wissenschaft, Beratung, Qualitätssicherung etc.) gegründet. „Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet“, beschreibt Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk, die Intention.

Die Arbeitshilfe trägt den Namen „Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz: Niedersächsisches Biosicherheitskonzept) und steht aktuell zum Download auf den folgenden Homepages zur Verfügung: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.

Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept soll daher zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden. Die Gründung der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ ist für Februar 2023 geplant. (LPD 97/2022)

11.01.2023
Preisgestaltung bei Ferkeln angepasst
Schwein

Nach Mitteilung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) wird ab Montag, dem 16. Januar 2023 die Vergütung der Übergewichte von Mastferkeln zwischen 25 und 30 Kilogramm aufgrund der gestiegenen Futterkosten angepasst. Der Ausgleichsbetrag steigt dann von 1,00 € auf 1,20 € je Kilogramm. Über 30 Kilogramm werden 0,75 € je Kilogramm bezahlt. Untergewichte unterhalb von 25 Kilogramm werden wie bisher mit 1 Euro je Kilogramm verrechnet. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die Nord-West Ab-Hof-Ferkelpreisnotierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch auf die regelmäßig am Freitag erscheinende VEZG-Preisempfehlung.

11.01.2023
NL: Weniger Schweine in die EU ausgeführt
Schwein

Die Niederlande hat im Jahr 2022 mit rund 6,99 Mio. Schweinen erneut weniger Tiere in EU-Mitgliedstaaten ausgeführt; das waren 503 600 Tiere oder 6,7 % weniger als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür war der deutlich rückläufige Ferkelexport. Gegenüber 2021 sank die Zahl der an die EU-Mäster gelieferten Tiere um 9,1 % auf 5,69 Mio. Ferkel. Zwar blieb Deutschland mit knapp 2,95 Mio. abgenommenen Ferkeln Hauptkunde, dennoch gingen die Lieferungen um 17,4 % zurück. Auch nach Belgien, Polen und Italien wurden deutlich weniger Ferkel verkauft. Eine Ausnahme bildete Spanien, dass aufgrund der dort wachsenden Schweineproduktion fast 1,70 Mio. Ferkel (+9,4 %) aus den Niederlanden einführte. Übertroffen wurde dies nur von einem noch kräftigeren Zuwachs von 164 % auf 155 220 verkauften Ferkeln nach Rumänien. Ebenfalls abgenommen hat – auch aufgrund des Bestandsrückgangs – erneut die Ausfuhr niederländischer Schlachtsauen. Mit 483 300 Sauen waren dies 5,8 % weniger als im Vorjahr.

10.01.2023
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes am 01.01.2023 in Kraft getreten
Geflügel

(BMEL) Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.

Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf wurden nicht berücksichtigt.

Folgende Eckpunkte wurden von der Änderung erfasst:

  • Erstmals wurde ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
  • Das bisher ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept wird künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
  • Die zuständigen Überwachungsbehörden wurden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gibt es einen Wichtungsfaktor. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
  • Im Hinblick auf Colistin wurden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen wurden. Diese Vorschrift ist Rechtsgrundlage für den Erlass nationaler Rechtsverordnungen, mit denen u.a. ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, geregelt werden kann.

Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führte das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher bestand Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem waren Vorschriften zu erlassen für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/180-tamg.html