Sowohl das Angebot als auch die Nachfrage ist bei den meisten Bio-Speisegetreidearten nicht allzu groß, wodurch der Markt aktuell ausgeglichen ist. Einigen Käufern ist das Preisniveau zu hoch und es wird mit sinkenden Preisen am konventionellen Getreidemarkt argumentiert. Vor allem bei Bio-Weizen drücken Käufer auf den Preis. Bei Bio-Dinkel herrscht hingegen ein deutliches Überangebot, sodass schon Partien in den Futtersektor übergehen. Der Markt für andere Kulturen wie Roggen, Hafer und Gerste ist ebenfalls sehr ruhig. Vertraglich gebundene Ware fließt gut vom Markt ab.
Auf dem neusten Stand
Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
12.01.2023
12.01.2023
Potenzial heterogener Mais-Populationen im Ökolandbau Öko-Landbau
Als Anpassungsstrategie auf die wechselnden Wetterextreme der letzten Jahre könnten heterogene Maispopulationen speziell im Öko-Landbau Vorteile bieten. In einem Forschungsprojekt wurden Leistungspotenzial, Robustheit und Anpassungsfähigkeit von Maispopulationen an ökologisch und konventionell bewirtschafteten Standorten untersucht. Im Öko-Anbau zeigten sich Populationen als interessanter als unter konventionellen Anbaubedingungen. Deutliche Vorteile konnten allerdings nicht nachgewiesen werden. Als Vorteil zeigte sich, dass breit aufgebaute Populationen zwar nicht ertragsstärker, aber dafür ertragsstabiler waren. Bereits nach drei Jahren unterschiedlicher Selektionsumwelt unterscheiden sich Populationen standortspezifisch erheblich von ihrer Ausgangspopulation. Informationen über das Potenzial von Maispopulationen und Empfehlungen für die Praxis sind auf folgender Website zu finden: Maispopulationen im Öko-Landbau. Ein Merkblatt des BMEL zum Thema ist hier abzurufen: Vor- und Nachteile von Maispopulationen
12.01.2023
Forschung zur optimalen Nährstoffnutzung im Öko-Pflanzenbau Öko-Landbau
Im Kompetenz- und Praxisforschungsnetzwerk zur Weiterentwicklung des Nährstoffmanagements im ökologischen Landbau „NutriNet“ wurde in den letzten vier Jahren an Möglichkeiten zur verbesserten Nährstoffnutzung im Öko-Pflanzenbau gearbeitet. Die Ergebnisse reichen von effizienter Öko-Düngung, Verbesserung der Phosphorversorgung, Pflanzenschutz und Mikronährstoffdüngung bis hin zum Zwischenfruchtanbau in Trockengebieten. Weitere Informationen und Ergebnisse aus dem Forschungsnetzwerk „NutriNet“ sind auf der Website www.nutrinet.agrarpraxisforschung.de zu finden.
12.01.2023
DBV Fachausschuss bezieht Position zur Neuauflage der Zukunftsstrategie Ökolandbau Öko-Landbau
Der DBV FA Ökolandbau begrüßte bei einer Sondersitzung im Dezember die Neuauflage als Strategie der Bundesregierung. Der FA plädiert prioritär für Maßnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage in Verknüpfung mit einem deutschen Herkunftsmarketing. Zudem wird die konzertierte Erschließung der Außerhausverpflegung für den Einsatz von Öko-Produkten gefordert (Vorbild Dänemark). Weiterer Schwerpunkt sollte der bessere Transfer von Forschungsergebnissen zur nachhaltigen Intensivierung des Ökolandbaus in die landwirtschaftliche Praxis sein. Auch die bundesländerübergreifende Vernetzung der bäuerlichen Vermarktungsstrukturen (Wertschöpfungsketten) als Partner für den LEH und den Naturkost- sowie den Gastronomie-Großhandel aber auch als ein Gegengewicht zum LEH wird befürwortet.
11.01.2023
Neues Niedersächsisches Biosicherheitskonzept veröffentlicht Schwein
(LPD) „Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Anfang Juli 2022 in einem Sauenbetrieb im Landkreis Emsland gilt es nun, die Krise aufzuarbeiten und weitere Ausbrüche der Tierseuche in Schweinehaltungen zu verhindern“, sagt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchen-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen, anlässlich des jetzt aktualisierten Niedersächsischen Biosicherheitskonzepts. „Der wirtschaftliche Schaden des Ausbruchs und der Folgen wird auf zehn bis 15 Millionen Euro geschätzt“, so Meiners.
Das effektivste Mittel gegen den Eintrag der ASP in schweinehaltende Betriebe ist die Abschirmung des Bestandes vor dem Virus durch Biosicherheitsmaßnahmen. Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept, in dem die verantwortlichen Nutztierhalter Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von Tierseuchenerregern schriftlich fixieren müssen.
„Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen“, betont Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und verweist dabei auf die geltende Rechtslage. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen des Tierhalters zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Tiergesundheitsaspekten, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Vor diesem Hintergrund ist seitens der Nds. TSK eine Beihilfe für Beratungen zur Biosicherheit geplant.
Dass in Sachen Biosicherheit in niedersächsischen Schweinehaltungen noch Luft nach oben ist, haben Ergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover gezeigt. Daraufhin wurde auf Initiative der Nds. TSK und des Landvolks bereits im November 2021 die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren (Behörden, Verbände, Bündler, Wissenschaft, Beratung, Qualitätssicherung etc.) gegründet. „Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet“, beschreibt Dr. Wiebke Scheer, Referentin für Veterinärwesen beim Landvolk, die Intention.
Die Arbeitshilfe trägt den Namen „Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz: Niedersächsisches Biosicherheitskonzept) und steht aktuell zum Download auf den folgenden Homepages zur Verfügung: https://landvolk.net/ und https://www.ndstsk.de/.
Die Biosicherheitsanforderungen des EU-Rechts betreffen alle Nutztierhalter. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept soll daher zeitnah auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden. Die Gründung der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ ist für Februar 2023 geplant. (LPD 97/2022)
11.01.2023
Preisgestaltung bei Ferkeln angepasst Schwein
Nach Mitteilung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) wird ab Montag, dem 16. Januar 2023 die Vergütung der Übergewichte von Mastferkeln zwischen 25 und 30 Kilogramm aufgrund der gestiegenen Futterkosten angepasst. Der Ausgleichsbetrag steigt dann von 1,00 € auf 1,20 € je Kilogramm. Über 30 Kilogramm werden 0,75 € je Kilogramm bezahlt. Untergewichte unterhalb von 25 Kilogramm werden wie bisher mit 1 Euro je Kilogramm verrechnet. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die Nord-West Ab-Hof-Ferkelpreisnotierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch auf die regelmäßig am Freitag erscheinende VEZG-Preisempfehlung.
11.01.2023
NL: Weniger Schweine in die EU ausgeführt Schwein
Die Niederlande hat im Jahr 2022 mit rund 6,99 Mio. Schweinen erneut weniger Tiere in EU-Mitgliedstaaten ausgeführt; das waren 503 600 Tiere oder 6,7 % weniger als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür war der deutlich rückläufige Ferkelexport. Gegenüber 2021 sank die Zahl der an die EU-Mäster gelieferten Tiere um 9,1 % auf 5,69 Mio. Ferkel. Zwar blieb Deutschland mit knapp 2,95 Mio. abgenommenen Ferkeln Hauptkunde, dennoch gingen die Lieferungen um 17,4 % zurück. Auch nach Belgien, Polen und Italien wurden deutlich weniger Ferkel verkauft. Eine Ausnahme bildete Spanien, dass aufgrund der dort wachsenden Schweineproduktion fast 1,70 Mio. Ferkel (+9,4 %) aus den Niederlanden einführte. Übertroffen wurde dies nur von einem noch kräftigeren Zuwachs von 164 % auf 155 220 verkauften Ferkeln nach Rumänien. Ebenfalls abgenommen hat – auch aufgrund des Bestandsrückgangs – erneut die Ausfuhr niederländischer Schlachtsauen. Mit 483 300 Sauen waren dies 5,8 % weniger als im Vorjahr.
11.01.2023
IGW in Berlin: 20. – 29. Januar 2023 Geflügel
Im Vorfeld der IGW findet am Mittwoch, den 18.01.2023, der digitale „Agrarpolitische Jahresauftakt“ des Deutschen Bauernverbandes statt. Fraktionsvorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben die Möglichkeit, ihre Schwerpunkte und Ziele für das anstehende Jahr vorzustellen. Weitere Informationen und Veranstaltungen des DBV finden Sie unter
10.01.2023
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes am 01.01.2023 in Kraft getreten Geflügel
(BMEL) Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt. Zuvor wurde es bereits durch den Bundestag verabschiedet. Ziel der Änderung ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Die von Seiten des DBV wiederholt vorgebrachten Kritikpunkte am Gesetzentwurf wurden nicht berücksichtigt.
Folgende Eckpunkte wurden von der Änderung erfasst:
- Erstmals wurde ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.
- Das bisher ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept wird künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden.
- Die zuständigen Überwachungsbehörden wurden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
- Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) gibt es einen Wichtungsfaktor. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
- Im Hinblick auf Colistin wurden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen wurden. Diese Vorschrift ist Rechtsgrundlage für den Erlass nationaler Rechtsverordnungen, mit denen u.a. ein nationales Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, geregelt werden kann.
Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt seit dem 28. Januar 2022 in Deutschland ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht. Das derzeit geltende nationale TAMG enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und führte das nationale Antibiotikaminimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes aus dem Jahr 2014 bisher fort. Daher bestand Anpassungsbedarf bei den Vorschriften zur Antibiotikaminimierung. Außerdem waren Vorschriften zu erlassen für die nach dem EU-Recht erforderliche Antibiotikadatenerfassung. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/180-tamg.html
