Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

06.01.2023
Privathaushalte kaufen weniger Fleisch
Geflügel

(AMI) – Die Nachfrage der privaten Haushalte nach Fleisch, Geflügel und Fleischwaren hat sich in der Zeit von Januar bis November 2022 verringert. Insgesamt wurde knapp 9 % weniger gekauft als im Vergleichszeitraum.

Dieser rückläufige Trend zeigt sich auch bei den verschiedenen Produkten. So gab es bei den Abnahmeraten sehr deutliche Abweichungen. Mit Abstand am stärksten zurückgegangen ist die Nachfrage der Haushalte nach Rindfleisch. Der Grund für diese Entwicklung liegt im vergleichsweise hohen Preis. Durch die zunehmende Inflation und steigende Kosten für Lebensmittel und Energie greifen viele Verbraucher eher zu preisgünstigeren Fleischprodukten aus Schweine- oder Geflügelfleisch.

Die geringsten Rückgänge der nachgefragten Mengen sind bei Hähnchen und Schweinebraten zu verzeichnen. Außerdem fallen die Abnahmen für Hackfleisch und Schnitzel relativ moderat aus. Neben dem Preis ist auch die einfache und schnelle Zubereitungsweise ein Kaufkriterium für die Verbraucher.

04.01.2023
Notwendige Meldungen zum Jahresbeginn 2023
Geflügel

Stichtagsmeldung an die Niedersäschsische Tierseuchenkasse

Die Besitzer von Pferden, Eseln, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) bis zum 17.01.2023 die Zahl der am 03.01.2023 gehaltenen Tiere zu melden. (Rinderhalter geben keine Meldung ab, da die TSK die Rinderbestandszahlen zum Stichtag aus der HIT-Datenbank übernimmt.)

Da für jedes Tier ein Jahresbeitrag erhoben wird, egal, wie lange sich dieses im Bestand befindet, empfiehlt es sich, sofort die maximale im Laufe des Jahres gehaltenen Tierzahl zu melden, zumal es eine Nachmeldeverpflichtung gibt, sobald sich die Zahl einer gehaltenen Tierart durch Zugänge aus anderen Beständen um 5 % oder mehr als 10 Tiere oder beim Geflügel 250 Tiere erhöht.

Erläuterungen zu den Beiträgen finden Sie hier:

https://www.ndstsk.de/uebersicht/beitrag/1203_artikel-tierseuchenkassenbeitraege-2023.html

Die fristgerechte Meldung der Tierbestände sowie die Entrichtung der Beiträge (Fälligkeit: 15.03.2023) sind Voraussetzungen für die Leistungen der TSK! Sauenhalter sollten darauf achten, dass auch alle Saugferkel gemeldet werden.

Stichtagsmeldung an die HI-Tier (HIT)

Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter – zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (Stichtagsmeldung; schriftlich per Meldebogen oder unter www.hi-tier.de).

QS-Antibiotikamonitoring

Um nicht die Lieferberechtigung in das QS-System zu verlieren, müssen Behandlungsbelege (des letzten Halbjahres und, falls kein Antibiotika eingesetzt wurde, die sog. Nullmeldung bis zum 31.01. erfolgen. Sofern Sie Ihren Tierarzt beauftragt haben, beides an QS zu melden, müssen Sie nichts mehr unternehmen (ggf. kontrollieren, Sie sind verantwortlich). Falls Sie QS ermächtigt haben, die Daten an die staatliche Antibiotikadatenbank weiterzuleiten, müssen die Behandlungsbelege bereits bis zum 13.01. gemeldet werden. Eine eventuell veränderte Zahl der durchschnittlich belegten Stallplätze ist über den Bündler an QS zu melden.

Staatliche Antibiotikadatenbank (HIT)

Die sog. Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr an die zuständige Behörde versendet werden. Damit erklärt der Landwirt, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Für das 2. Halbjahr 2022 gilt eine Einsendefrist vom 1. bis zum 14. Januar.

Tierbestände sowie Bestandsveränderungen müssen gemeldet werden, können jedoch in der HIT-Datenbank aus der VVVO-Meldung übernommen werden.

Sofern Sie Dritte (z.B. QS, Tierarzt) beauftragt haben, die Behandlungsbelege an die staatliche Datenbank weiterzuleiten, sollte dieses erledigt sein. Wenn auch die Nullmeldung aus der QS-Antibiotikadatenbank an HIT übertragen werden soll, muss QS in der Tierhalterversicherung an HIT zur Meldung berechtigt werden.

04.01.2023
Rechtliche Änderungen ab 2023
Geflügel

In diesem Jahr stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen für den Bereich Landwirtschaft an. Der DBV hat hierzu eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die u.a. die Tierhaltung, GAP sowie das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, aber auch Energiepolitik umfassen.

Die jeweiligen gesetzlichen Änderungen finden Sie unter https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2022-23

30.12.2022
Nächster Infobrief in 2023
Pflanzen

Sehr geehrte Leser und Leserinnen des Infobriefs zu pflanzlichen Erzeugnissen, das Landvolk Niedersachsen wünscht Ihnen einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund!

23.12.2022
Überwiegend ausgeglichene Schlachtrindermärkte
Milch und Rind

(AMI) Wie schon in den vergangenen Wochen fällt das Angebot an Jungbullen auch weiterhin eher etwas zu knapp aus, entsprechend problemlos gestaltet sich der Handel. Hier und da wird von Aufschlägen gesprochen. Da in den kommenden Wochen aber ruhigere Geschäfte erwartet werden, wird der Preis auf stabilem Niveau belassen, um alle Tiere möglichst zügig absetzen zu können. Bei den weiblichen Kategorien herrschen nach zuletzt schwierigen Wochen inzwischen ausgeglichenere Verhältnisse vor. Das Angebot fällt kleiner aus und selbst die eher ruhige Nachfrage reicht aus, um alles zu vermarkten. Selbst der Druck auf die qualitativ hochwertigen Färsen hat deutlich nachgelassen, nur vereinzelt werden hier noch deutlichere Abschläge gefordert.