(AMI) Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 hat die europäische Union die Ausfuhren von Rindern und Rindfleisch in Drittstaaten deutlich reduziert. Insgesamt wurde die exportierte Menge um 12,2 % gesenkt. Dabei gab es in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Entwicklungen. So waren bei den europaweit größten Exporteuren Irland und Frankreich leichte Zunahmen von 3 % zu verzeichnen. Die Ausfuhren zahlreicher anderer Länder gingen hingegen teilweise sehr deutlich um mehr als 20 % zurück. Dies ist auch bei Deutschland der Fall, wo die Lieferungen in Drittstaaten um mehr als ein Viertel abnahmen. Der Grund für die großen Unterschiede bei der Entwicklung der Auslieferungen liegt in der Änderung der Rinderbestände in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. So werden in zahlreichen Staaten immer weniger Rinder gehalten, während die Herden in anderen Ländern aufgestockt werden. Auf Seiten der Importeure von europäischen Rindern und Rindfleisch steht an der Spitze der Liste das Vereinigte Königreich. Dieses hat die Einfuhren gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr um gut 4 % erhöht. Eine Abnahme der Lieferungen gab es hingegen in Israel, das die zweitgrößte Menge an Rindern und Rindfleisch importiert.
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Lokales aus dem Kreisverband
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Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
02.09.2022
Rindermarkt: Schlachtkühe geraten unter Preisdruck Milch und Rind
(AMI) Relativ unterschiedlich entwickelt sich der Handel für männliche und weibliche Schlachtrinder. Sehr reichlich werden derzeit Schlachtkühe angeboten. Durch die sich abzeichnende Futterknappheit werden vermehrt Kühe ausselektiert und zur Schlachtung angemeldet. Im Verhältnis dazu steht eine verhaltene Nachfrage, wodurch die Preise für diese Kategorien weiter unter Druck geraten und Preisnachlässe im Handel anzutreffen sind. Ganz anders gestaltet sich die Marktsituation bei den Geschäften mit Jungbullen. Die Nachfrage übertrifft leicht das Aufkommen, welches zur Vermarktung ansteht. Daher sind für männliche Schlachttiere leichte Aufgelder zu erzielen. Mit den kühleren Temperaturen im Spätsommer steht im Einzelhandel wieder ein Sortimentswechsel an. Das deftigere Rindfleisch wird wieder verstärkt geordert, damit steigt dann auch wieder das Interesse an Jungbullen.
02.09.2022
Ministerin Otte-Kinast: „Die Sommerweideprämie kommt 2023!“ Milch und Rind
Unterstützung für Milchviehbetriebe in der neuen EU-Förderperiode – 75 Euro je Milchkuh
(Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Hannover. Niedersachsen führt in der neuen EU-Förderperiode ab 2023 eine Sommerweideprämie für Milchkühe ein. Dies teilte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast in einem Gespräch mit Verbandsvertretern der Milchwirtschaft mit. Die Prämienhöhe beträgt 75 Euro je Milchkuh in der konventionellen Landwirtschaft sowie 51 Euro je Milchkuh in der ökologischen Landwirtschaft. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Sommerweideprämie setze ich auf eine verlässliche Förderung der Milchkuhhalter. Niedersachsen hat die Sommerweideprämie daher in der nächsten EU-Förderperiode fest in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert.“ Sie freue sich über die breite Unterstützung der Verbände, gemeinsam habe man die gesellschaftlichen Forderungen nach mehr Tieren auf der Weide im Blick.
Der Weidezeitraum wird für alle Betriebe einheitlich festgelegt: Möglich ist eine Förderung für Betriebe, die ihre Tiere vom 16. Mai bis zum 15. September für mindestens sechs Stunden pro Tag auf der Weide halten. Die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die Anzahl an Milchkühen, die im Weidezeitraum durchschnittlich gehalten wird. Außerdem ist den Weidetieren ein freier Zugang zu einer ausreichend großen und jederzeit zugänglichen Tränke zu gewähren. Eine Zufütterung auf der Weide ist untersagt. Pro Milchkuh müssen mindestens 2.000 Quadratmeter Grünland (davon 1000 Quadratmeter Weidefläche) zur Verfügung stehen. Der Weidegang muss auf Dauergrünland, Dauerweideland oder Wechselgrünland erfolgen.
Die Antragstellung soll vollständig digital erfolgen und ab 2023 in den Sammelantrag (ANDI) integriert werden. Die erste Zahlung ist für Anfang 2024 vorgesehen.
02.09.2022
DBV-AG Baurecht zum Tierwohlstallbau Milch und Rind
(DBV) In ihrer jüngsten Sitzung forderte die DBV-AG Baurecht, den Tierwohlstallbau zu beschleunigen, indem in den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ein Artikel zur entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches aufgenommen wird. Ohne zeitgleiche Schaffung des entsprechenden Baurechts sind Änderungen in der Tierhaltung nicht möglich, so die AG-Vertreter. Weitere Punkte waren u. a. die baurechtliche Definition von „Landwirtschaft“ gemäß § 201 BauGB. Diese gilt es nach Ansicht der AG unverändert zu erhalten; insbesondere die abstrakte Futtergrundlage.
02.09.2022
DBV zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Milch und Rind
(DBV) In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung begrüßt der DBV zwar das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch deutliche Kritik an der Ausgestaltung und sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf. Nach wie vor sind eine verlässliche Finanzierung und ein angepasstes Genehmigungsrecht offen. Zudem fehlen der Bereich der Verarbeitung, Großverbraucher und Gastronomie im aktuellen Gesetzentwurf. Ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme und private Qualitätssicherungssysteme ist nicht vorgesehen. Aktuell wird im Gesetzgebungsverfahren auf das Schweinefrischfleisch als ersten Schritt fokussiert; weitere Tierarten, so auch die Rinder, sollen folgen. Zur DBV-Stellungnahme geht es unter: https://www.bauernverband.de/topartikel/bauernverband-kritisiert-gesetzentwurf-zur-tierhaltungskennzeichnung
02.09.2022
Milchmarkt Milch und Rind
(AMI, ZMB) Die Milchlieferung ist in der 33. KW mit -0,9 % unter der Vorwoche saisonal weiter rückläufig. Im Vergleich zur Vorjahreswoche lag sie 0,5 % darüber. Mit dem Ferienende ist eine Belebung der Nachfrage nach abgepackter Butter und Blockbutter mit festen Preisaussichten für September zu beobachten. Der Schnittkäsemarkt ist bei stabilen Absätzen weiter ausgeglichen. Auch hier tendieren die Preise fester. Die Pulvermärkte mit ihren Preisentwicklungen zeichnen ein festes bis uneinheitliches Bild. Die Marktteilnehmer agieren eher abwartend mit teils kurzfristigen Abschlüssen. Über alle Produktsparten hinweg ist der Milchmarkt von Unsicherheiten geprägt über die weitere Entwicklung der Energiepreise, des Milchaufkommens und der inflationsgeprägten Verbrauchernachfrage. Dies induziert ein vorsichtiges Agieren der Marktakteure.

Der durchschnittliche bundesweite Milcherzeugerpreis ist für Juli 2022 im Vgl. zum Vormonat um 2,9 Ct/kg auf 57,7 Ct/kg (bei 4,2 % Fett; 3,4 % Eiweiß) gestiegen; im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20 Ct/kg. Der Mittelwert der 25 % höchsten Vergleichspreise hat sich um 2,3 Ct/kg und der der 25 % niedrigsten Vergleichspreise um 2,6 Ct/kg erhöht.
31.08.2022
Weniger deutsches Schweinefleisch ausgeführt Schwein
(AMI) – Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurde die ausgeführte Menge an deutschem Schweinefleisch inklusive Nebenprodukten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum reduziert. Dabei sanken die Exporte insgesamt um 15,6 %. Besonders deutlich fällt der Rückgang der Ausfuhren in Drittstaaten aus. Dieser lag bei rund einem Drittel. Gegenüber 2020 wurden die Lieferungen sogar um 67 % verringert. Die Ursache liegt in den fehlenden Exportmöglichkeiten in zahlreiche Länder aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest. Besonders der Export von Teilstücken, die in Deutschland weniger beliebt sind und ihr Ziel häufig in Asien fanden, gestaltete sich schwierig. Ein weiterer Grund für die sinkenden Exporte ist der Rückgang der deutschen Schweinefleischproduktion. Durch die verringerten Bestände wurde deutlich weniger Fleisch als in den Vorjahren erzeugt. Dies wirkt sich auch auf die Exportzahlen aus.
Unter den europäischen Mitgliedsstaaten sind die Niederlande und Italien die größten Empfänger von Schweinefleisch aus Deutschland. Doch auch in diese Zielländer wird weniger Fleisch geliefert. Belgien ist das einzige Land der wichtigsten Abnehmer von deutschem Schweinefleisch, das die Einfuhren erhöht hat.
31.08.2022
EU-KOM lehnt Fristverkürzung bei ASP-Sperrzone ab Schwein
(BMEL) Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des BMEL und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt. Laut EU-Kommission habe sich mit den ASP-Ausbrüchen in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.
Für DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier ist diese Entscheidung vollkommen unverständlich. Beringmeier fordert umgehend Vermarktungslösungen und sieht zu allererst die Politik in der Pflicht. „Das Schwarze-Peter-Spiel, bei dem jeder die Verantwortung weitergibt, muss ein Ende haben“, so Beringmeier.
31.08.2022
DBV kritisiert Gesetzentwurf zur Haltungskennzeichnung Geflügel
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung begrüßt der DBV zwar das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch deutliche Kritik an der Ausgestaltung. Nach wie vor fehlen eine verlässliche Finanzierung und ein angepasstes Genehmigungsrecht. DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier sieht im Gesetzentwurf massiven Nachbesserungsbedarf: „Dieser Entwurf zur Haltungskennzeichnung weist erhebliche Schwachstellen auf, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird. Beispielsweise ist die Sauenhaltung nicht berücksichtigt. So können betäubungslos kastrierte Ferkel aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden das Tierwohllabel erhalten. Zudem droht durch dieses Gesetz ein weiteres Bürokratie-Monster für unsere Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll.“ In seiner Stellungnahme hebt der DBV zudem hervor, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet sei. Dringend müsse auch der Bereich der Verarbeitungsware, und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung.
Die DBV-Stellungnahme finden Sie unter:
