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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
02.04.2025
Dänische Schweinefleischexporte steigen wieder Schwein
(AMI) Nach einem Rückgang der Schweinefleischexporte aus Dänemark 2023 stiegen diese im Folgejahr um 5 % auf rund 1,3 Mio. Tonnen. Deutschland wurde größter Abnehmer, während die Exporte nach China um 6 % sanken. Über die Hälfte der Ausfuhren gingen in die EU, wobei die innereuropäischen Lieferungen um über 10 % stiegen. Der Anstieg der Exporte hängt mit dem gewachsenen Schweinebestand zusammen, der nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023, im Jahr 2024 wieder stieg. Dies führte zu höheren Schlachtzahlen und einer gesteigerten Produktion.
02.04.2025
Versorgungsbilanz Fleisch: Schweinefleisch stagniert Schwein
(BLE) Der Pro-Kopf-Fleischverzehr in Deutschland lag 2024 bei 53,2 kg und damit leicht über den Vorjahreswerten. Schweinefleisch liegt mit 28,4 kg pro Kopf immer noch auf Platz eins. Im Vergleich zu 2023 ging der Verzehr allerdings um 100 g zurück. Die Nettofleischproduktion in Deutschland ist erstmals seit langer Zeit wieder gestiegen, was zu erschwinglicheren Preisen beitrug. Sie wuchs um 1,4 % auf 7,3 Mio. Tonnen. Besonders deutlich war der Anstieg bei der Nettoerzeugung von Schweinefleisch, die um 1,9 % zunahm. Da die gesamte heimische Fleischerzeugung im Jahr 2024 stärker anstieg als der Verbrauch, erhöhte sich auch der Selbstversorgungsgrad bei Fleisch insgesamt von 119,5 % im Jahr 2023 auf 120,5 %. Beim Schweinefleisch konnte der Inlandsbedarf zu 134,6 % gedeckt werden. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei besonders gefragten Teilstücken wie Filet oder Kotelett oft unter diesem Durchschnitt. Den vollständigen Jahresbericht finden Sie unter: www.bmel-statistik.de/fleisch
02.04.2025
ASP: Letztes Kerngebiet in Brandenburg aufgehoben Schwein
Seit einem Jahr gab es im Kerngebiet 6 des Landkreises Spree-Neiße keinen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Daher wurde das letzte der elf ursprünglichen Kerngebiete in Brandenburg aufgehoben. Der letzte ASP-Ausbruch bei Schwarzwild in diesem Gebiet wurde am 29. März 2024 nachgewiesen. Durch erfolgreiche Maßnahmen konnten das Kerngebiet und die umliegende Weiße Zone per Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben werden, wodurch die bisherigen Nutzungsbeschränkungen, insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft entfallen. Zur Überwachung der ASP-Freiheit werden weiterhin Fallwildsuche und Schwarzwildreduktion im Bereich des ehemaligen Kerngebietes 6 durchgeführt.
In Brandenburg bestehen nun nur noch die von der EU vorgeschriebenen Sperrzonen I und II. Die Sperrzone II ist derzeit, abgesehen vom Schutzkorridor, nur in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark vorhanden. Der Schutzkorridor entlang der Landesgrenze bleibt essenziell, um infizierte Wildschweine fernzuhalten und den Bekämpfungserfolg zu sichern. Geschlossene Tore an Schutzzäunen sind dabei besonders wichtig.
02.04.2025
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: AMK fordert Fristverschiebung Schwein
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat empfohlen, die Frist für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die geschäftsführende Bundesregierung soll bereits jetzt Schritte zur Fristverlängerung einleiten, da eine Umsetzung bis August 2025 laut Wirtschaftssignalen nicht realistisch sei. Durch die Verlängerung sollen bestehende Umsetzungsprobleme geklärt werden, ohne die geplante Tierwohlpolitik grundlegend zu ändern. Der Deutsche Bauernverband sieht in einer umgehenden Fristverschiebung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme. Die Zeit muss dann allerdings zügig für eine praxistaugliche Überarbeitung und einheitliche Umsetzung des Gesetzes genutzt werden. Fraglich ist allerdings, ob die Verschiebung der Frist um ein knappes halbes Jahr ausreicht, um die erforderlichen umfassenden Anpassungen in enger Abstimmung mit den Bundesländern vorzunehmen.
02.04.2025
BHV-1: Sperrzone im Kreis Borken (NRW) verlängert Milch und Rind
(LK Borken, NRW) Das Bovine-Herpesvirus-Typ 1 (BHV-1) ist der Erreger einer ansteckenden Viruserkrankung der Rinder (IBR/IPV). Nach einem umfangreichen Sanierungsprogramm hat die gesamte Bundesrepublik Deutschland am 12.06.2017 von der Europäischen Union den Status als „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ erhalten. Diese Anerkennung als amtlich anerkannt IBR/IPV-frei ist auch unter dem neu eingeführten EU-Tiergesundheitsrecht weiterhin gültig.
Der Status „IBR/IPV-frei“ ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (sog. zusätzliche Garantien) besser vor Neuinfektionen mit dem bovinen Herpesvirus zu schützen. Der Handel mit anderen IBR/IPV-freien Regionen wird dadurch erleichtert.
Da in letzter Zeit vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Nordkreis Borken zu verzeichnen sind, wurde Mitte des Jahres 2024 ein erweitertes Monitoring-Programm, in allen rinderhaltenden Betrieben, in fünf Gemeinden des Nordkreises Borken, durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Ausbrüche in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.
Aufgrund dieses dynamischen Seuchengeschehens in dem o.g. Gebiet ist der Kreis Borken per Erlass vom Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) angewiesen worden, Maßnahmen zu ergreifen, die das aktuelle Infektionsgeschehen unterbrechen.
Damit weiterhin der Status „amtlich anerkannt BHV-1 frei“ für den Kreis Borken erhalten bleibt, ist ab dem 01.10.2024 eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung „Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus“ in Kraft getreten, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.
Kurz vor Ablauf der bisherigen Allgemeinverfügung zum 31. März 2025 wurden im Rahmen der angeordneten Untersuchungen weitere Infektionen in vier Betrieben innerhalb der Sperrzone festgestellt. Da die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung der Infektion in weitere Bestände zu groß ist, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung (tritt in Kraft am 01.04.2025) mit den entsprechenden Maßnahmen unausweichlich.
Weitere Informationen zum BHV-1-Geschehen finden Sie hier: IBR/IPV bei Rindern (BHV1) – Kreis Borken und Rinderherpes | Verlängerung der BHV1-Sperrzonenregelung für Heek und Ammeln.
02.04.2025
Mehr Biosicherheit in Rinder haltenden Betrieben Milch und Rind
Arbeitshilfe bietet Orientierung – Wichtiger Teil der Seuchenprävention
L P D – Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe aufmerksam. „Der Schutz der Tiere vor Krankheitserregern hat oberste Priorität. Das neue Konzept soll Rinderhaltern helfen, ihre Betriebe in puncto Biosicherheit noch besser aufzustellen“, erläutert Felix Müller, Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland und selbst Bullenmäster. „Damit es auch weiterhin keine Seuchenausbrüche in Niedersachsen gibt, ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen in allen tierhaltenden Betrieben hochzufahren“, bekräftigt Müller, der an dem Konzept mitgearbeitet hat.
Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden. „Nur so können auch Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall in vollem Maße in Anspruch genommen werden“, ergänzt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks und Vorstandsvorsitzender der Tierseuchenkasse.
Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Konzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet. „Mithilfe des Konzepts kann der Tierhalter prüfen, ob er den Anforderungen auf seinem Betrieb gerecht wird. Gemeinsam mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt kann er sein eigenes Management zur Seuchenprävention schriftlich festhalten und damit die Nachweispflicht erfüllen. Das Konzept soll dabei als Orientierung dienen“, erklärt Felix Müller.
Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden: https://www.ndstsk.de/uebersicht/tierkoerperbeseitigung/biosicherheit/1269_biosicherheit-wichtiges-werkzeug-vor-und-im-tierseuchenfall.html
28.03.2025
Einreichung des Maßnahmenplans Antibiotikaminimierung bis 1. April bei Kennzahlenüberschreitung Milch und Rind
Rinderhaltende Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2024 die bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit überschritten haben, sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 2025 einen schriftlichen Maßnahmenplan gemeinsam mit ihrem Tierarzt zu erstellen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde einzureichen.
Die Pflicht ergibt sich aus dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und dem Antibiotikaminimierungskonzept. Das BVL hat die bundesweiten Antibiotika-Kennzahlen online veröffentlicht. Die Tierhalter müssen ihre betriebliche Therapiehäufigkeit vom zweiten Halbjahr 2024 mit diesen Zahlen vergleichen. Bei Fragen zur Erstellung des Plans oder zur Auswertung Ihrer Kennzahlen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Tierarzt.
28.03.2025
Internationaler Getreidemarkt blickt erneut zum Schwarzen Meer Pflanzen
Die jüngsten Entwicklungen am Schwarzen Meer setzten die internationalen Weizenkurse unter Druck; Der US-Präsident fordert Friedensverhandlungen.
(AMI) In Paris können die Weizenkurse an den Kursgewinnen der vorigen zwei Wochen nicht anknüpfen. Am 27.03.2025 schloss der Fronttermin Mai 25 bei 218,25 EUR/t und verlor gegenüber Vorwoche 8,50 EUR/t an Wert. Der September 25-Kontrakt büßte sogar 9,50 EUR/t ein.
Insbesondere die Aussicht auf einen Waffenstillstand in der Schwarzmeerregion übte Druck auf die Notierungen aus. Die USA hatten zu Beginn der laufenden Handelswoche ein Abkommen mit Russland und der Ukraine angekündigt, das zum Schutz der Schifffahrt über das Schwarze Meer dient und Angriffe der beiden Länder auf Energieanlagen unterbinden soll. Das würde die Exporte über See deutlich vereinfachen und die Exportversicherungen senken. Zwar haben sich die Getreideexporte über das Schwarze Meer auch nach dem Ende des Getreideabkommens deutlich zugenommen, die Konkurrenz aus der Schwarzmeerregion dürfte mit den neuen Abkommen aber nochmals zunehmen. Noch sind sich beide Kriegsparteien nicht einig und die Forderungen an die Westmächte groß. Marktteilnehmer sehen aktuell aber kaum Möglichkeiten, den bereits wieder gut funktionierenden Seehandel anzukurbeln und den Forderungen Russlands nachzukommen, was den Pariser Weizenkurse jüngst wieder Auftrieb verlieh.
Marokko, nach Nigeria wichtigste Weizendestination der EU wird sein aktuelles Subventionsprogramm für Weichweizenimporte bis Dezember 25 verlängern. Das von Dürre geplagte Land wird auch das komplette Kalenderjahr auf Weizeneinfuhren angewiesen sein. Das lässt EU-Exporthoffnung aufleben und stützt daher die Kurse. Insgesamt exportierte die EU nach Angaben der EU-Kommission im bisherigen Wirtschaftsjahr bis zum 23.03.25 rund 15,46 Mio. t Weichweizen, verglichen mit 23,75 Mio. t im Vorjahreszeitraum. Marokko war im März Hauptexportziel für EU-Weizen, sowohl aus Deutschland mit drei Schiffen zu jeweils 30.000 t und aus Frankreich mit 200.000 t.

28.03.2025
Preisrückgang bei deutschem Brotgetreide setzt sich fort Pflanzen
Die Schwäche der Weizenkurse sickert nur langsam in den Kassamarkt ein und wird nicht in Gänze umgesetzt. Das optimistische Hoch zu Beginn der Berichtswoche spiegelt sich noch in einigen Erzeugerpreismeldungen wider, konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen.
(AMI) Mit einem Minus von 5,25 EUR/t auf den Fronttermin und über 7 EUR/t für die Ernte 25 setzt Paris nach kurzer Atempause seinen Abwärtstrend fort und touchiert erneut die Linie von 220 EUR/t. Während die Schwäche vor 14 Tagen noch für große Verunsicherung gesorgt hatte, wird der neuerliche Kursrückgang eher mit Achselzucken begleitet. Außerdem finden die kräftigeren Kursbewegungen weiterhin keinen Widerhall in den Kassapreisen, die sich deutlich weniger bewegen. Der Kassamarkt ist knapp versorgt, die Hofläger leeren sich und sofern Verarbeiter Partien benötigen, sind zumeist auch Qualitätsaufschläge durchsetzbar. Der Brotgetreidemarkt bleibt dabei aber weiterhin von deutlich geringeren Umsätzen geprägt als der Futtergetreidemarkt.
Die Großhandelspreise franko verlieren zur Vorwoche für prompten Brotweizen bis zu 2 EUR/t auf 235 EUR/t franko Niederrhein oder 228 EUR/t franko Hamburg. Dort gibt Qualitätsweizen um 3 auf 247 EUR/t nach. Die Gebote für prompten Brotroggen franko Niederrhein werden in der 13. KW um 4 auf 208 EUR/t zurückgenommen. Braugerste wird aktuell nicht besprochen, selbst Kontraktware soll derzeit vereinzelt nicht abgerufen werden. Kaufideen, die in der Vorwoche noch bei 250 EUR/t franko Oberrhein lagen, sind jetzt nicht mehr zu hören. Die Briefkurse für Lieferungen bis Juni 25 sind unverändert bei 256 EUR/t. Gleichzeitig hat sich das Preisniveau der Ernte 25 gesenkt. Mit 273-275 EUR/t werden für Lieferungen an Oktober 25 rund 2-4 EUR/t weniger genannt als in der Vorwoche. Vor einem Jahr gab es nur Kaufinteresse für 287 EUR/t. Am 27.03.2023 wurde mit 338 EUR/t offeriert.
Die Erzeugerpreise für prompte, alterntige Brot- und Industriegetreide entwickeln sich in der 13. KW uneinheitlich. Das kann die Umsätze nicht ankurbeln. Die Gebote für Elite- und Qualitätsweizen sowie Braugerste geben erneut nach, während Brotweizen und -roggen etwas zulegen können. Das gleiche gilt auch für die Vorkontraktpreise, wobei für Elite- und Qualitätsweizen sowie für Braugerste die Preise ex Ernte noch über den spot-Preisen liegen. Insbesondere weil für Qualitätsweizen ex Ernte mit knapp 220 EUR/t fast 2 EUR/t mehr bewilligt werden als in der Vorwoche und damit gut 10 EUR/t mehr als vor einem Jahr. Bei diesem Preisverhältnis würde sich Überlagerung noch lohnen, bei allen anderen nicht. Denn die Brotweizenpreise beider Ernten driften weiter auseinander. Wurde Anfang des Monats Brotweizen ex Ernte sogar noch fast 1 Euro/t über alterntiger Ware bewertet, kostete diese aktuell gut 3 EUR/t weniger, zumal die Vorkontraktpreise zur Vorwoche etwas nachgegeben haben. Erzeuger schließen daher momentan kaum Vorkontrakte ab, da ihnen die Gebote zu niedrig sind, auch wenn 10 EUR/t mehr geboten werden als vor einem Jahr.