In Italien, in der Nähe von Ovada (Provinz Alessandria) wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein die ASP nachgewiesen. Der Fundort liegt 30 km nordwestlich von Genua und 85 km südöstlich von Turin. Medienberichten zufolge wurden erste Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Es fanden bereits Gespräche der vor Ort zuständigen Veterinärdienste, Forstbehörden sowie mit den Umwelt- und Jagdsektoren statt. Italien galt bisher als ASP frei. Ausnahme ist die Insel Sardinien, auf der die ASP endemisch ist.
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Lokales aus dem Kreisverband
Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.
Aktuelles aus dem Kreisverband
Aktuelles aus dem Landesverband
12.01.2022
Agrarpolitischer Jahresauftakt des DBV Geflügel
Der Deutsche Bauernverband lädt im Rahmen der „IGW Spotlights“ am 18. Januar 2022 um 18:30 Uhr zu seinem traditionellen Agrarpolitischen Jahresauftakt ein. Zu dieser digitalen Veranstaltung hat auch der neue Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir, seine Teilnahme zugesagt. Die Veranstaltungen werden über die Webseite und die Digitalkanäle (youtube) des DBV ausgestrahlt. Weitere Infos finden Sie unter www.bauernverband.de.
12.01.2022
VEZG-Preise für Schlachtschweine und Schlachtsauen (13.01.-19.01.2022) Schwein
13.01. – 19.01.2022
VEZG-Preis für Schlachtschweine
Preise frei Eingang Schlachtstätte
Auto-FOM-Preisfaktor: 1,23€ /Indexpunkt
FOM-Basispreis: 1,23 €/kg SG (unverändert)
Schweine: Preisdruck vorhanden
Ferkel: Vermarktung verläuft regional zügig
VEZG-Basispreis Schlachtsauen
Preis ab Hof
0,63 €/kg SG (unverändert)
Quelle: AMI / VEZG
12.01.2022
Landkreise CLP – EL | Aufhebung Restriktionsgebiete | aktuelle Risikobewertung des FLI Geflügel
(NGW) Der Landkreis Cloppenburg informiert, dass das aufgrund des Ausbruchs der schwachpathogenen Geflügelpest (LPAI) am 20.12.2021 in Garrel angeordnete Sperrgebiet (1 km-Radius) aufgehoben wird. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 13.01.2022, 0:00 Uhr in Kraft.
Die Landkreise Cloppenburg und Emsland haben mitgeteilt, dass die aufgrund des Geflügelpestausbruchs am 31.12.2021 in der Gemeinde Lähden angeordnete Schutzzone (ehemals Sperrbezirk), sowie die im Landkreis Cloppenburg angeordnete Anschluss-Schutzzone voraussichtlich ab dem 24.01.2022 aufgehoben werden. Die in den Landkreisen angeordnete Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) bzw. Anschluss-Überwachungszone wird voraussichtlich ab dem 03.02.2022 aufgehoben.
Die Anordnung zur Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel bleibt weiterhin für die Landkreise Cloppenburg und Emsland bestehen.
Ferner möchten wir Sie auf die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hinweisen. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird weiterhin als hoch eingestuft.
Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen auf hohem Niveau zu halten und, wenn nötig, weiter zu verbessern.
Die vollständige Risikobewertung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
11.01.2022
Mindesttransportalter von Kälbern: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist Milch und Rind
(Niedersächsische Landesregierung, Landvolk Niedersachsen) Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist die im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Hintergrund: Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist für viele Betriebe nicht in der genannten Übergangsfrist möglich – insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind. Die Tierhalter könnten bei einer einjährigen Übergangsfrist fast ausschließlich auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen. Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar. Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist bestünde zusätzlich die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Transformation einzurichten, um die Betriebe bei der Umsetzung der aus Tierschutzsicht wichtigen Anpassung zu unterstützen und Beratungskonzepte anzupassen.
Das Landvolk Niedersachsen hat von Beginn an den von Niedersachsen eingereichten Antrag zur Erhöhung des Mindesttransportalters mit der kurzen Übergangszeit scharf kritisiert. Dementsprechend erfreut zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen über die heute vom Landeskabinett beschlossene Initiative zur Verlängerung der Übergangsfrist. „Es gibt aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der laufenden Mehrkosten und der Baukosten für die zusätzlichen Stallplätze“, gibt Tannen zu bedenken. Außerdem bedeute der Beschluss einer Bundesratsinitiative des Landes noch keine garantierte Änderung der Tierschutztransportverordnung. Die dafür notwendige Mehrheit im Bundesrat sei aktuell nicht gesichert. Manfred Tannen ergänzt: „Wünschenswert ist eine Angleichung auf EU-Ebene, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ Es sei fraglich, ob eine Übergangfrist von drei Jahren dafür ausreicht.
10.01.2022
Landkreise CE – VEC – DAN | Aufhebung Schutzzonen – Anordnung Aufstallung Geflügel
(NGW) Der Landkreis Celle hat mitgeteilt, dass die aufgrund des Geflügelpestausbruchs am 15.12.2021 in der Gemeinde Wietze angeordnete Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) aufgehoben wurde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 06.01.2022 in Kraft getreten. Die angeordnete Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) wird voraussichtlich am 15.01.2022 aufgehoben.
Die Anordnung zur Aufstallungsverpflichtung für sämtliches Geflügel bleibt weiterhin für den gesamten Landkreis Celle bestehen.
Der Landkreis Vechta informiert, dass die aufgrund der Geflügelpestausbrüche vom 17.12.2021 und 18.12.2021 in den Ortsteilen Telbrake und Holzhausen angeordnete Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) aufgehoben wurde. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 06.01.2022 in Kraft getreten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Aufstallung von sämtlichem gehaltenen Geflügel angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am 10.01.2021 in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Celle, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Hannover; Harburg, Heidekreis, Oldenburg, Stade, Vechta und Wesermarsch. Bei den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch finden Sie interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.
10.01.2022
Erzeugerpreise frei Verarbeiter Öko-Landbau

10.01.2022
Mehr Bio-Schweine geschlachtet Öko-Landbau
Erstmals seit 2 Jahren überschreiten die monatlichen Schweineschlachtungen im Schlachttierpanel im November 2021 wieder die 20.000 Stück-Marke. Mehr Schlachttage, aber auch ein etwas größeres Angebot in Vorbereitung auf die Festtage, haben dazu beigetragen. Die Zahl dürfte im Dezember wieder niedriger ausfallen.
10.01.2022
Bio-Milchpreise klettern weiter Öko-Landbau
Über die ersten elf Monate 2021 gerechnet, erhielten die deutschen Bio-Milchbauern mit 49,6 Ct/kg den höchsten Milchpreis seit Beginn der AMI-Erhebung vor neun Jahren. Im Dezember ist ebenfalls mit vorwiegend steigenden Tendenzen zu rechnen, wenngleich sich die Zuwachsraten abschwächen dürften. Damit ist, einschließlich der Nachzahlung, ein Jahresergebnis von knapp über 50,0 Ct/kg für ökologisch erzeugte Milch mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß zu erwarten. Das wären rund 4,0 % oder knapp 2,0 Ct mehr als im Jahr 2020.
10.01.2022
Bio-Gemüsenachfrage stieg 2021 Öko-Landbau
Der Wachstumstrend, der sich bei den Einkäufen von Bio-Gemüse in den ersten 10 Monate 2021 abgezeichnet hat, setzte sich auch im November fort. Nach der AMI Analyse des GfK-Haushaltspanels stieg die einkaufte Menge in den ersten 11 Monaten des Jahres 2021 um 9,5 %. Im November 2021 kauften die privaten Haushalte knapp 13 % mehr Bio-Gemüse ein als im Oktober. Die Einkäufe an Bio-Gemüse nähern sich im November der Marke von 7 kg je 100 Haushalte an. Im Durchschnitt gaben die Haushalte 3,98 EUR/kg für Bio-Gemüse aus. Im November des Vorjahres lagen die durchschnittlichen Bio-Gemüsepreise auf ähnlichem Niveau bei 3,96 €/kg.