Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

07.12.2021
Praxis-Leitfäden Risikovorsorge & Umgang mit Rückständen online verfügbar
Öko-Landbau

Die neue EU-Öko-Basis VO 2018/ 848 definiert die Verant­wortlichkeit für den Umgang mit Un­regel­mäßig­keiten und Rückstandsfunden klarer (Art. 27 und 28). Öko-Betriebe müssen zukünftig inner­betrieblich eine Risikobewertung mit kritischen Kontrollpunkten aufstellen und mit ihrer Kon­troll­stelle abstimmen. Das ist zwar zunächst lästig, dafür kann der Betrieb bei Bagatellvor­fällen die Risikoabschätzung aber intern selber vor­nehmen und muss nur bei begründeten Ver­dachts­fällen auf Regelverstoß die betroffene Charge sperren und zur amt­lichen Untersuch­ung nach Art. 29 weiter­leiten. Die unternehme­rische Verantwortung wird also gestärkt und das Öko-Kontrollsystem vor einer Blockade aufgrund einer Flut von minimalen Verstößen und belanglosen Rückstandsmel­dungen ge­schützt. Damit kann sich risikoorien­tiert auf die echten Verdacht- und Problem­fälle konzentriert werden.

Praxis-Leitfäden als Hilfe­stellung für Öko-Betriebe hat nun das FiBL im BÖLN- Verbundvorhaben „Identifikation von kri­tischen Kontroll­punkten und Vorsorge­maßnahmen zur Absiche­rung der Öko-Integrität (BioKKP)“ er­arbeitet. Die Leitfäden unterstützen Bio-Unter­nehmen in den Bereichen Landwirt­schaft, Lebens- und Futtermittel­verarbei­tung sowie Handel und Import bei der praktischen Umsetzung der Vor­gaben des Artikels 28 (1) der EU-Öko-VO 2018/848.   Die Leit­fäden und Arbeits­hilfen geben einen Überblick über:

  • Die neue Rechtslage,
  • Die unternehmerischen Pflichten zur Umsetzung von Versorgungsmaßnahmen
  • Eine Anleitung zur Umsetzung eines betriebsindividuellen Vorsorgekonzepts,
  • Relevante Risiken und entsprechende Vorsorgemaßnahmen in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen,        
  • Praxisbeispiele aus den verschiedenen Unternehmensbereichen.

Und einen detaillierten Überblick zur rechtlichen Auslegung des Artikels 28 (1) gibt das Rechtsauslegungsdokument. Dieses und die Praxis-Leitfäden zum Umgang mit Rückständen in Öko-Betrieben sind online gratis verfügbar unter:
https://orgprints.org/id/eprint/42876/

06.12.2021
Verdacht auf Geflügelpest HPAI H5 im LK Oldenburg
Geflügel

Der Landkreis Oldenburg teilt mit, dass in einer Putenhaltung in der Gemeinde Ganderkesee der Verdacht auf die hochpathogene Variante der Aviären Influenza H5 besteht. Es handelt sich um eine Mastputenhaltung mit rd. 8.300 Putenhähnen, die ca. 15 Wochen alt sind und um rd. 7.200 Aufzuchtputen, die ca. 2 Wochen alt sind. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp wird heute erwartet. Der Landkreis Oldenburg hat den Betrieb gesperrt und bereitet die Allgemeinverfügungen für die Restriktionsgebiete vor. Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet. Die Allgemeinverfügung wird am 07.12.2021 veröffentlicht und tritt am 08.12.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. Bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung sind Vorausstallungen (Vorgriff) noch zulässig, danach dürfen Geflügelbestände nur noch komplett (stallweise) ausgestallt werden.

Der Landkreis Cuxhaven hat mitgeteilt, dass in einer Gänsehaltung in der Gemeinde Beverstedt das Influenza A-Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Betroffen sind rd. 800 Mastgänse. Das FLI hat den AI-Nachweis bestätigt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Restriktionsmaßnahmen. Die Tötung und Räumung des Tierbestandes wurde angeordnet.

Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg, Osnabrück, Nienburg, Stade, Verden und demnächst Oldenburg. Bei den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg und Verden finden Sie wieder interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten.

06.12.2021
Saisongeflügel im Fokus
Geflügel

(AMI/MEG) Im Laufe des Novembers nahm die Nachfrage nach Enten und Gänsen spürbar zu. Das Angebot an Wassergeflügel wurde von Marktteilnehmern als knapp eingestuft. Hier zeigen sich die Auswirkungen der aviären Influenza vom Frühjahr. Auch die Nachfrage nach Suppenhennen stieg saisonbedingt an. Der Absatz am Hähnchen- und Putenmarkt lief stetig, aber nicht ausgesprochen lebhaft. Steigende Produktionskosten, Corona und Aviäre Influenza belasten den Geflügelmarkt. Ganze Griller und Hähnchenschenkel wurden stetig am Markt nachgefragt. Niedrige Preise für das Substitutionsprodukt Schweinefleisch erschwerten den Absatz lose gehandelter Ware. Im Laufe des Monats wurden Rotfleischartikel von der Pute auf Ladenstufe beworben. Der Absatz war lebhaft, die laufende Produktion fand zügig ihre Abnehmer. Die Schlachtereiabgabepreise konnten angehoben werden. Im Schnitzelbereich konnten ebenfalls höhere Preise erzielt werden, während die Preise für Weißfleisch aufgrund fehlender Nachfrage sanken. Die Preise für Schlachthennen tendierten im Monatsverlauf stabil. Zum Monatsende zeichneten sich aufgrund des steigenden Angebotes leichte Preisabschläge ab.

06.12.2021
Novellierung des Arzneimittelgesetzes – QS passt Service-Angebot für Landwirte an
Geflügel

QS passt das Antibiotikamonitoring an das neue AMG an. QS-Tierhalter können auch zukünftig ihrer gesetzlichen Meldepflicht über die QS-Antibiotikadatenbank nachkommen. Landwirte, die QS mit der Meldung von Daten an die HIT-Datenbank beauftragen, können weiterhin über QS alle erforderlichen Daten übertragen lassen.

Derzeit klärt QS die technische Umsetzbarkeit der Übertragung von Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank. Ziel ist es, auch hier einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden. Außerdem prüft QS die Möglichkeit für Geflügelhalter, zusätzlich zu den herdenbasierten Nullmeldungen auch Nullmeldungen auf Halbjahresbasis in der QS-Antibiotikadatenbank zu generieren, um diese auf Wunsch des Tierhalters an die HIT-Datenbank zu übertragen.

06.12.2021
BVEI: Fertigprodukte sollen auf Erzeugungsketten ohne Kükentöten zurückgreifen
Geflügel

Ab 01.01.2022 greift das neue Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten. Die Umsetzung stellt die Branche vor große Herausforderungen. Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbandes Ei e.V. (BVEi) und ZDG-Vizepräsident, nimmt dabei alle Beteiligten in die Pflicht und spricht in seinem jüngsten Schreiben gezielt den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an. Dieser müsse sich endlich auch bei Fertigprodukten ausschließlich zu Erzeugungsketten ohne Kükentöten bekennen: „Die deutsche Eierwirtschaft beweist seit vielen Jahren, dass sie verantwortlich für Mensch, Tier und Umwelt zu handeln bereit ist. Schon vor Jahren ist der Ausstieg aus der Käfighaltung und das Abschaffen des Schnabelkupierens proaktiv angegangen und freiwillig in der Praxis umgesetzt worden. Mit dem Ausstieg aus dem Töten von Eintagsküken nehmen die deutschen Brütereien nun erneut eine globale Vorreiterrolle in der professionellen Eiererzeugung ein. Als Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels haben Sie sich mit dem Ausstieg aus dem Kükentöten dazu verpflichtet, ausschließlich Schaleneier aus Erzeugungsketten ohne Kükentöten zu vermarkten. Was es jetzt dringend braucht, ist eine Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels – von Ihnen als verantwortungsvoller Unternehmer – auch bei Fertigprodukten ausschließlich auf Erzeugungsketten ohne Kükentöten zurückzugreifen und diese Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Aus diesem Grund appelliere ich an dieser Stelle eindringlich an Sie, Ihre freiwillige Selbstverpflichtung über das gesamte Sortiment hinweg auszudehnen – inklusive verarbeitete Produkte.“

Gemeinsam gegen Tierseuchen

03.12.2021
Schlachtrindermarkt dreht sich
Milch und Rind

(AMI) – Die Entwicklungen im Handel mit Schlachtrindern sind für Jungbullen und für weibliche Tiere unterschiedlich. Insgesamt macht sich die bei steigenden Corona-Infektionszahlen geringere Nachfrage bei Rindfleisch bemerkbar. Bei den männlichen Schlachtrindern halten sich Angebot und Nachfrage die Waage. Damit passt das Aufkommen an Schlachttieren zum Kaufinteresse. Das hat eine stabile Preisentwicklung zur Folge. Durch die aktuellen Geschehnisse bei der Corona-Pandemie werden vermehrt geplante Feierlichkeiten abgesagt und die Nachfrage nach Rindfleisch fällt verhaltener aus als in den Vorwochen. Anders bei den weiblichen Schlachtrindern, wo das vorhandene Angebot im Verhältnis zur Nachfrage als eher reichlich eingestuft wird. Es kommt daher zu Preisdruck seitens der Schlachtunternehmen. Entsprechend sind Rücknahmen bei den Schlachtkuhpreisen zu erwarten.

03.12.2021
Landwirtschaftskammer bietet kostenloses Webinar zum Thema Eutergesundheit
Milch und Rind

Für den Landwirt sind die wirtschaftlichen Verluste durch eine Erkrankung des Euters enorm: Jede einzelne Euterentzündung belastet das Betriebsergebnis durchschnittlich mit über 400 Euro. Auch das Tierwohl wird auf Grund der möglicherweise auftretenden Schmerzen beeinträchtigt. Für den Betriebsleiter entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand. Zudem werden die Möglichkeiten der Mastitisbekämpfung künftig noch stärker eingeschränkt, denn als Reaktion auf das zunehmende Auftreten resistenter Krankheitserreger strebt die EU eine deutliche Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung an. Eutererkrankungen müssen daher zukünftig durch eine optimale Vorbeugung vermieden werden. Im Rahmen der beiden Webseminare zum Thema „Eutergesundheit im Fokus“ stellt Ihnen Dr. Andreas Steinbeck von Boehringer Ingelheim die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse rund um die Vorbeugung und Behandlung von Euterkrankheiten praxisnah vor. Die Teilnahme ist auf Grund der Projektförderung kostenfrei. Das zweite Seminar „Gesund durch die Laktationsperiode“ findet am 7. Dezember um 19:30 – 21:00 Uhr statt. Anmeldung bis 6.11. hier!

03.12.2021
QM+: Vereinbarung steht im finalen Entwurf
Milch und Rind

Nachdem schon vor Monaten die Kriterien für ein Tierwohlprogramm im Milchsektor („QM+“) zwischen LEH, Molkereiwirtschaft und Landwirtschaft abgestimmt werden konnten, konnten Ende der letzten Woche auch die notwendigen Vereinbarungen zum Finanzierungsmodell erzielt werden, die nun zur finalen Abstimmung bei den Verbänden der Milchlieferkette (DBV, DRV, MIV, BVLH) stehen. Festgehalten wurde das Ziel, dass Milcherzeuger für die Erfüllung von QM+ einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 1,2 Ct/kg erhalten. Auch die Kosten der Molkereien sollen Berücksichtigung finden.