Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Lokales aus dem Kreisverband

Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

16.12.2024
Neuer Beitragsmaßstab der SVLFG

Ab dem 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 wird es einen neuen Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung geben.

Aufgrund der Grundsteuerreform entfallen die Grundlagen für den bisher von der SVLFG satzungsgemäß zur Beitragsermittlung herangezogenen „korrigierten Flächenwert“. Eine Beitragsklassenreform in der LKK ab dem 01.01.2025 ist daher alternativlos. Auch besteht ein erhöhter Beitragsbedarf, der zu decken ist.

Der neue Beitragsmaßstab, dem das Standardeinkommen zugrunde liegt, die Berechnung der Einkünfte und die daraus resultierende Einstufung in die Beitragsklassen bedeuten eine Abkehr vom Regionalgedanken zugunsten des Solidargedankens. Die Belastung der Betriebe richtet sich nach dem Einkommen oder „wer hohe Erträge hat, zahlt auch hohe Beiträge“.

Nach Ansicht der SVLFG sind die Ertragswerte der einzelnen Kataster im Standarteinkommen besser abzubilden und die Tierbestände werden im Gegensatz zu vorher bei der Ermittlung des Standardeinkommens mitberücksichtigt.

Was ist das Standardeinkommen?

Das Standardeinkommen basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL e.V.) und des Thünen-Instituts. Die beiden Organisationen haben für jedes land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, welches bei der SVLFG hinterlegt ist, eigene betriebswirtschaftliche Werte für jeden deutschen Landkreis ermittelt. Diese standardisierten Einkommensbeiträge für beispielsweise Grünland, Ackerbau, Milchviehhaltung, Schweinehaltung oder Forst, ergeben vervielfältigt mit der betriebsindividuell bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Tiere den Einkommenswert, der für die Einstufung in die 20 Beitragsklassen der LKK genutzt wird.

Nähere Informationen zum neuen Beitragsmaßstab bei der LKK werden auf der Webseite der SVLFG HIER veröffentlicht. Dort wird in den nächsten Tagen auch ein Beitragsrechner eingestellt werden, mit denen die Versicherten sich den künftigen Krankenkassenbeitrag anhand ihrer bewirtschafteten Fläche und der Zahl der gehaltenen Nutztiere berechnen lassen können.

Sollten sich Flächen- oder Tierbestände geändert haben, wird dringend angeraten, die Änderungen unverzüglich, bis spätestens 31.12.2024 der SVLFG zu melden.

Auswirkungen auf die Beitragsklassen

An dem 01.01.2025 befinden sich 35,35 der landwirtschaftlichen Betriebe Niedersachsens in der Beitragsklasse 20 und zahlen einen monatlichen Beitrag zur LKK von EUR 828,00. Bisher befanden sich 5 % der niedersächsischen landwirtschaftlichen Betriebe in Beitragsklasse 20 und zahlten einen monatlichen Beitrag zur LKK in Höhe von EUR 727,18. Der Rest der Betriebe verteilt sich auf die Beitragsklassen 2 – 19.

Die Kritik des Landesbauernverbandes Niedersachsen an den neuen Beitragsklassen

Zu kritisieren ist an der neuen Methode der Ermittlung des Einkommens, dass bei einem Standardeinkommen keine individuellen Kostenstrukturen berücksichtigt werden können.

Kartoffeln und Zuckerrüben werden mit hohen Ertragswerten berücksichtigt. Es wird jedoch nur der pauschale Ertragswert abgebildet. Hierbei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass die einzelnen Verwendungszwecke (Speise- oder Industriekartoffeln) für unterschiedlich hohe Erträge sorgen. Um tatsächlich realistische Einkommen der niedersächsischen Betriebe zu ermitteln, wäre es sachdienlich, die Landwirtschaftskammer zur Ermittlung der tatsächlichen Werte hinzuzuziehen. Als Zeitraum ist ein Fünfjahreszeitraum gegenüber dem von der SVLFG verwendeten Dreijahreszeitraum sachdienlicher.

Weiterhin werden die Tierhalterinnen und Tierhalter mittelgroßer Betriebe überproportional benachteiligt.

Abschließend ist festzustellen, dass die LKK gegenüber der AKK und der PKV immer noch die kostengünstigere und leistungsstärkere Alternative ist. Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Jahr 2025 auf EUR 66.150 jährlich und monatlich EUR 5.512,64 steigen. Der Zusatzbeitrag in der AKK steigt auf EUR 2,5 %. Ab Beitragsklasse 13 wäre der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 17,1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens (EUR 942,64) zu zahlen sein zzgl. Beitrag zur Pflegeversicherung. Die monatlichen Beiträge zur LKK liegen selbst mit dem Höchstbetrag von EUR 828,00 noch darunter.

11.12.2024
Neue Gesichter und brisante Themen für die Landwirtschaft

Winterveranstaltung in Groß-Hutbergen

Am Montagabend fand im Landhotel Zur Linde in Groß-Hutbergen die letzte der drei jährlichen Winterveranstaltungen des Landvolk-Kreisverbands Rotenburg-Verden e.V. statt. Ein wichtiger Programmpunkt war die Wahl der Ortsvertrauenslandwirte für die Bereiche Dörverden, Verden und Links der Weser. Künftig darf man sich über zwei neue Gesichter freuen: Johanna Worthmann aus Thedinghausen und Hendrik Timm aus Eissel.

André Ehlebracht, Buchtellenleiter des Landvolk-Kreisverbands, informierte den gut gefüllten Saal über steuerliche Themen wie z.B. Windrad- und Freiflächen-PV. Darauf folgte der Bericht aus der Geschäftsstelle des Kreisverbandsgeschäftsführers Carsten Hoops und des Kreisverbandsvorsitzenden Christian Intemann. „Trotz der anhaltenden Frustration über den bisher wenig erfolgreichen Bürokratieabbau dürfen wir nicht vergessen, was durch die Demonstrationen zu Beginn des Jahres erreicht wurde. Neben der Einführung grüner Kennzeichen und Erleichterungen bei den GLÖZ-Auflagen ist es uns durch die friedlichen Proteste gelungen, wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken“, erinnerte Hoops an die Bauernproteste. „Diese Sache darf nicht unterschätzt werden“, meint auch Intemann. „Nicht nur die Medienpräsenz unserer Branche hat sich seither nachhaltig verändert, auch unsere Wahrnehmung in der Politik ist eine spürbar andere“, führte er aus. Dr. Gert Kracke, Landwirtschaftskammer Außenstelle Verden, informierte über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Vielfältige Herausforderungen sind allerdings weiterhin gegeben, sei es im Ackerbau durch Düngerechtsvorgaben und die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln oder in der Tierhaltung beim Schutz vor Tierseuchen wie Blauzunge und Afrikanischer Schweinepest (ASP). Dr. Inis Graue, Fachdienstleiterin beim Veterinärdienst und Verbraucherschutz in Verden, gab den Anwesenden Einblicke in die Bekämpfung der Tierseuchen. In Bezug auf die Blauzungenkrankheit, von der insbesondere die Rinder- und Schafherden in diesem Jahr regelrecht überrollt worden seien, empfiehlt sie dringend die Impfung: „Ende Februar muss die Grundimmunisierung erfolgt sein“, setzt sie einen deutlichen Appell. Um die Übertragung der ASP in unsere niedersächsischen Hausschweinebestände zu verhindern, sei weiterhin die strikte Einhaltung der Biosicherheitskonzepte ausschlaggebend. Grundsätzlich müsse man sich laut Dr. Graue in den nächsten Jahren darauf einstellen, dass mehr Tierkrankheiten über Insekten übertragen werden, so wie es auch bei der Blauzunge über die Stechmücken der Fall sei.

Über Insekten sprach auch Imker Heinrich Kersten, aber im positiven Sinne: Im Rahmen der Bienenfreunde Verden, einer Interessen- und Aktionsvereinigung von Imkern, Landwirten und der Jägerschaft im Landesverband Hannoverscher Imker e.V., warb er für ein gemeinsames Miteinander zur Förderung der Biodiversität.

11.12.2024
Wechsel in der DBV-Geschäftsführung zum 1. September 2025

Stefanie Sabet als Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes berufen

Der Deutsche Bauernverband beruft Stefanie Sabet zum 1. September 2025 zur neuen Generalsekretärin. Sie tritt damit die Nachfolge von Bernhard Krüsken an, der zu diesem Zeitpunkt nach zwölf erfolgreichen Jahren ausscheidet. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, Stefanie Sabet für unseren Verband zu gewinnen. Damit stellen wir die Weichen für einen weiterhin starken Bauernverband. Stefanie Sabet ist eine profunde Kennerin der Branche und verfügt über ein großes politisches Netzwerk.“

Stefanie Sabet ist Diplomvolkswirtin. Seit 2017 gehört sie der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie an und ist dort verantwortlich für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Zudem leitet sie seit 2018 die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss.

06.12.2024
Pauschalsteuersatz 8,4 %

gültig ab dem 6.12.2024

Ab heute (06.12.2024) gilt der verminderte Pauschalsteuersatz gem. § 24 Abs. 1 UStG von 8,4 %.

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am gestrigen Tage (05.12.2024) im Bundesgesetzblatt I 2024 Nr. 387 verkündet. Gem. Art. 56 Abs. 1 des JStG 2024 tritt Art. 24, in dem die Absenkung enthalten ist, am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Steuersatz von 8,4 % gilt also gem. § 27 Abs. 1 UStG für alle Lieferungen und sonst. Leistungen im Anwendungsbereich des § 24 UStG, die ab dem 06.12.2024 ausgeführt worden sind.

Ab dem 01.01.2025 gilt dann der Pauschalsteuersatz von nur noch 7,8%.

05.12.2024
FINKA-Informationsveranstaltung

Gesunder Boden als Schlüssel zur Pflanzenschutzmittelreduktion

In dem Projekt „FINKA“ (Förderung von Insekten im Ackerbau) verzichten 30 konventionell arbeitende Landwirtinnen und Landwirte auf einer Versuchsfläche auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel, die gegen Insekten und Unkräuter eingesetzt werden. Dabei werden sie von ökologisch arbeitenden Kollegeninnen und Kollegen aus ihrer Region beraten und unterstützt. Erst kürzlich fand im Eichenhof-Café in Hellwege eine FINKA-Informationsveranstaltung zum Thema „Gesunder Boden – Grundlage für Pflanzenschutzmittelreduktion“ statt. Zahlreiche interessierte Teilnehmende kamen, um sich über die neuesten Erkenntnisse zum FINKA-Projekt und zu dem Thema Bodenfruchtbarkeit zu informieren:

Einblicke in das FINKA-Projekt und bisherige Projektergebnisse

Nach der Begrüßung durch Projektmitarbeiter Leen Vellenga vom Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH, berichteten die Landwirte Michael Harms und Daniel Hencken über ihre Erfahrungen der letzten vier Jahre im Rahmen des FINKA-Projekts. Sie teilten wertvolle Einblicke in die praktischen Herausforderungen und Erfolge. Harms, der mit seiner Familie den konventionellen Part des Betriebspaares bildet, zieht ein positives Resümee: „Es war eine spannende Erfahrung und wir haben in den letzten Jahren extrem viel über Striegel und Hacke gelernt, aber auch darüber, wie entscheidend das richtige Zeitgefühl beim Einsatz der mechanischen Beikraut-Regulierung ist.“ Abgesehen vom zweiten Projektjahr, welches Harms als „Lehrjahr“ betitelt, waren die Erträge trotz des Verzichtes auf Herbizide und Insektizide zufriedenstellend und teilweise sogar nahezu identisch zur konventionell bewirtschafteten Vergleichsfläche. Es sei allerdings zu beachten, dass die Maßnahmen im Projektrahmen nicht wirklich mit einer Umstellung des ganzen Betriebes gleichzusetzen seien, bemerkte Harms: „Da wir im Projekt nur diese eine Versuchsfläche mechanisch zu bewirtschaften haben, ist der Mehraufwand durch die angepasste Bewirtschaftungsweise natürlich ein ganz anderer als bei einer kompletten Umstellung. Auch bei der Flächenauswahl hatten wir den Vorteil, einen möglichst günstigen Standort wählen zu können.“

Auch die anschließende Vorstellung der Projektergebnisse von Vellenga machte deutlich, dass die Standortauswahl, aber auch weitere Faktoren wie Witterung und Anbaukulturen für heterogene Ergebnisse bei der Projektauswertung sorgen – sowohl in Bezug auf die Erträge als auch bei der bisherigen Evaluierung der Projektauswirkung auf Flora und Fauna. Während die Auswertungen zu den Insekten des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels aktuell zwar erste Trends, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Ergebnisse zeigen, ergibt die Analyse der Georg-August-Universität Göttingen zu den Beikräutern bereits belastbare Resultate: „Die angepasste Bewirtschaftungsweise zeigt positive Effekte auf die Ackerbegleitflora. So werden auf den Herbizid- und Insektizid-freien Flächen in der Regel mehr potenziell blühende Individuen gezählt. Hier sind es beispielsweise im Winterweizen im Durchschnitt 32 Individuen pro m² gegenüber 0,2 auf der konventionell bewirtschafteten Vergleichsfläche und 65 potenziell blühende Individuen pro m² auf der ökologisch bewirtschafteten Vergleichsfläche. Im Projekt zeigt sich, dass die Toleranzgrenze gegenüber Beikräutern im Ackerbau spürbar verschoben werden kann. Dies gilt jedoch nicht für problematische Beikräuter oder Ungräser wie Ackerfuchsschwanz, Weißer Gänsefuß oder Windhalm. Stattdessen richtet sich der Fokus auf bodennahe Beikräuter, die mit ihren Blüten ein ökologisches Potenzial bieten, ohne die Kulturpflanze wesentlich zu beeinträchtigen. Beispiele dafür sind Arten wie Ehrenpreis, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Hellerkraut und Acker-Vergissmeinnicht“, verdeutlicht Vellenga.

Boden als komplexes Ökosystem – Ein Vortrag von Jan Hendrik Schulz

Als besonderes Highlight der Veranstaltung nahm Jan Hendrik Schulz von der Deutschen Saatveredelung AG die Teilnehmenden mit auf eine spannende Reise in die beeindruckende Welt des Bodens. Die Komplexität des Bodens und des darin lebenden Ökosystems ist ein faszinierendes, aber oft noch unerforschtes Thema. Klar ist jedoch, dass alle Bodenfunktionen durch Mikroben beeinflusst werden. Schulz verdeutlichte dabei, dass selbst das beste Mikrobiom, aber nicht effektiv arbeiten kann, wenn der Boden verdichtet ist oder das Porengefüge gestört wird. Ein gesunder Boden benötigt also mehr als nur die richtige Mikrobiologie – die Fruchtfolge und gute Zwischenfrüchte sind ebenfalls von zentraler Bedeutung. „Nicht zu unterschätzen ist auch die Wichtigkeit von Untersaaten, die insbesondere in Hinblick auf die klimatischen Veränderungen nochmals zusätzlich an Relevanz gewinnen, denn sie schützen den Boden vor zu viel Sonneneinstrahlung, bremsen den warmen Wind und speichern gleichzeitig Wasser, wodurch mehr Wasser im Boden bleibt“, erläutert Schulz.

Eine weitere zentrale Rolle spielen die Wurzeln im Boden. Schulz erklärte, eine hohe Wurzelmasse im Boden sei entscheidend, denn der Boden benötige ausreichend „Futter“, um seine biologische Funktion aufrechtzuerhalten. Durch die Auswahl diverser Zwischenfruchtmischungen lasse sich nicht nur die mikrobielle Diversität des Bodens erhöhen, sondern auch die Bodenstruktur verbessern.

Abgerundet wurde der theoretische Part von Schulz durch eine praxisorientierte Feldbegehung, bei der ein Bodenprofil gemeinsam mit den Teilnehmenden begutachtet wurde. Hier gab es reichlich Gelegenheit für einen interaktiven Austausch mit den Anwesenden.

Projekt-Hintergrund

Das Projekt FINKA wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Das Projekt läuft bis Ende 2025.

Verbundpartner im Projekt sind die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH, das Netzwerk Ackerbau Niedersachsen e.V., das Landvolk Niedersachsen e.V. sowie Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels und die Georg-August-Universität Göttingen.

05.12.2024
Einheitsbeträge für Direktzahlungen 2024

BMEL veröffentlicht Zahlen und Auszahlungspläne

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 29. November die tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzierten Direktzahlungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Einheitsbeträge gelten für die Zahlungen, die in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Zahlungsabwicklung in Niedersachsen:

In Niedersachsen ist geplant, den Großteil der Direktzahlungen, einschließlich der gekoppelten Zahlungen und der Ökoregelungen, am 23. Dezember 2024 auszuzahlen. Bitte beachten Sie, dass Antragstellerinnen und Antragssteller mit Flächen in anderen Bundesländern, wie bereits im letzten Jahr, mit verzögerten Auszahlungen für diese Flächen rechnen müssen.

Anstieg der Teilnahme an Ökoregelungen:

Die Teilnahme an den Ökoregelungen hat sich im Vergleich zum Antragsjahr 2023 deutlich erhöht. Dennoch konnte das verfügbare Budget von etwa 1 Milliarde Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden. Um dies zu erreichen, wurden die tatsächlichen Einheitsbeträge um 8,5 % gegenüber den ursprünglich geplanten Beträgen angehoben.

Auswirkungen auf die Mittelverteilung:

In diesem Jahr werden keine Mittel aus den Ökoregelungen auf die sonstigen Direktzahlungen verteilt. Dennoch fallen die Direktzahlungen (mit Ausnahme der Junglandwirteprämie) höher als geplant aus. Dies ist vorrangig auf einen Rückgang der Anzahl von Antragstellenden und beantragten förderfähigen Flächen oder Tieren zurückzuführen.

28.11.2024
Öffnungszeiten zwischen den Jahren

Hinweis: Agrardieselanträge noch in 2024 abgeben

Öffnungszeiten zwischen den Jahren

Unsere beiden Standorte in Rotenburg und Verden sind vom 23.12.24 - 03.01.25 geschlossen.

Mitglieder, deren Agrardiesel-Anträge noch in 2024 bearbeitet werden sollen, geben diese bitte bis zum 13.12.24 bei Thomas Exner (exner@landvolk-row-ver.de) in unserer Geschäftsstelle ab.

27.11.2024
Kommunikationsworkshop für Betriebe des NETZWERK LEITBETRIEBE PFLANZENBAU

„Positiv und überzeugend kommunizieren - Der eigene Betrieb und zukunftsfähiger Ackerbau im Dialog“

Das NETZWERK LEITBETRIEBE PFLANZENBAU lädt alle seine Netzwerk-Betriebe zum Kommunikationsworkshop „Positiv und überzeugend kommunizieren - Der eigene Betrieb und zukunftsfähiger Ackerbau im Dialog“ vom 28. bis zum 29.01.25 ins Tagungshotel Schloss Buchenau ein.

PROGRAMM:

TAG 1 – Dienstag, 28. Januar 2025
10.00 Uhr Ankommen und Begrüßungskaffee
10.30 Uhr Begrüßung, Programmvorstellung und Kennenlernen ggf.
11.00 Uhr Unser Betrieb und wir - Was macht uns aus? Wo wollen wir hin?
12.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr Kommunikation und Marke
15.30 Uhr Kaffeepause
16.00 Uhr Kern und Umfeld (Rollenspiel und Kleingruppenarbeit)
18.00 Uhr Abendessen
19.00 Uhr Zeit für den persönlichen Austausch

Tag 2 – Mittwoch, 29. Januar 2025
07.30 Uhr Frühstück
09.00 Uhr Start in den Tag und Rückblick Tag 1
09.30 Uhr Unterstützungsleistungen der Koordinierungsstelle für die Betriebe
11.00 Uhr Kern und Umfeld
12.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Kommunikationsplan
15.00 Uhr Kaffeepause mit Abschlussrunde und Evaluierung
16.00 Uhr Abreise

KOSTEN:
Verpflegungspauschale 96,00 €
Übernachtung im EZ ohne Frühstück 71,00€
Gesamtkosten 167,00 €

ANMELDUNG:
Anmeldefrist 13. Dezember 2024
HIER geht es zur Anmeldung.

Die Teilnehmendenzahl ist auf max. 20 Personen begrenzt, da interaktiv gearbeitet wird. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

26.11.2024
Winterveranstaltungen 2024

im Landkreis Verden

Unsere Mitglieder aus dem Landkreis Verden möchten wir recht herzlich zu den diesjährigen Winterveranstaltungen im Verdener Raum einladen. Wie in jedem Jahr möchten wir euch zu aktuellen agrarpolitischen Themen sowie den Tätigkeiten der Geschäftsstelle und der Buchstelle informieren.

Donnerstag, 28.11.2024: Heitmann‘s Gasthaus, Kirchlinteln-Kreepen (für die Bereiche Kleinbahnbezirk und Kirchlintelner Geest)

Montag, 02.12.2024: Gasthaus Segelken, Oyten-Bassen (für die Bereiche Oyten, Achim, Langwedel, Ottersberg, Fischerhude und Posthausen)

Montag, 09.12.2024: Landhotel Zur Linde, Groß-Hutbergen (für die Bereiche Dörverden, Verden und Links der Weser)

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19.30 Uhr.

Im Landkreis Rotenburg erfolgen die Einladungen zu den Winterveranstaltungen wie gewohnt über die landwirtschaftlichen Vereine.

21.11.2024
Online-Umfrage zur Tierhaltung

tierischGUT aus Niedersachsen

Im Rahmen des Maßnahmenpakets “tierischGUT aus Niedersachsen” hat das Landvolk Niedersachsen eine Online-Umfrage über die aktuellen Herausforderungen und die Zukunft der Tierhaltung in Niedersachsen gestartet. Ziel ist es, ein Stimmungsbild der niedersächsischen Tierhalterinnen und Tierhalter zu erhalten, um unsere Aktionen und Forderungen gegenüber der Politik und dem Handel mit konkreten Betroffenheitswerten zu untermauern.

Die Umfrage richtet sich an tierhaltende Betriebe und solche, die in den letzten 15 Jahren ihre Tierhaltung aufgegeben haben. Die Beantwortung der Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten und erfolgt anonym. Am Ende der Umfrage besteht die Möglichkeit an einer Verlosung von drei Engelbert Strauss-Gutscheinen im Wert von jeweils 50 € teilzunehmen (freiwillig).

Die Umfrage läuft bis einschließlich 02.02.2025 und ist HIER zu erreichen:

Aktuelles aus dem Landesverband

18.12.2025
Höhere Preise für Bio-Futtermittel
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Das Angebot an Bio-Futtergetreide, Bio-Mais und weiteren Eiweißträgern ist in der aktuellen Saison übersichtlich. Jetzt sind die Mühlen noch gedeckt, aber ab der zweiten Saisonhälfte deutet sich eine knappere Versorgung an, die von weiteren Preissteigerungen begleitet werden dürfte. Im Durchschnitt über alle Anbaugebiete Deutschlands ist das Futterangebot in der diesjährigen Ernte gering.

18.12.2025
Bio-Schweine: Handelsklassen profitieren
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Die Bio-Schweinepreise passen sich weiter an frühere Preisgefüge an. Pauschal abgerechnete Tiere und die Handelsklasse E liegen im Oktober nur noch 3 Ct/kg SG auseinander. Die freien pauschal abgerechneten Tiere wurden bei nur noch 4,81 EUR/kg SG bewertet. Die hohen Preise und die knappe Versorgung locken vermehrt Importe ins Land. Wurden sie früher vor allem für Wurstwaren genutzt, findet man jetzt auch auf Frischfleischpackungen verschiedenste Herkünfte.

18.12.2025
Bio-Milchpreise stabil
Öko-Landbau

(DBV/AMI) Das Bundesmittel für ökologisch erzeugte Milch ist im Oktober lediglich marginal gestiegen. Die meisten Molkereien zahlten im Vergleich zum Vormonat ein konstantes Milchgeld aus. Trotz des umfangreichen Angebots zeichnen sich bis Jahresende stabile Tendenzen bei den Bio-Erzeugerpreisen ab.

17.12.2025
Biosicherheitsmanagementpläne: Ab wann in Niedersachsen verpflichtend?
Geflügel, Milch und Rind, Schwein

Der Schutz von Tierbeständen vor dem Eintrag von Tierseuchen und anderen Krankheitserregern kann durch Biosicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert werden. Dieses ist nicht nur wichtig für den eigenen Betrieb, sondern trägt auch maßgeblich dazu bei, die Bestände in der Nachbarschaft vor den Verboten zur Verbringung von Tieren zu schützen.

Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung von Biosicherheitsmanagementplänen für alle Tierhaltenden seit Inkrafttreten des Tiergesundheitsrechtsakt der EU seit 2021.

Da die konkreten Vorgaben jedoch erst nach und nach ausgearbeitet wurden, wird das Fehlen eines Biosicherheitsmanagementplans im Seuchenfall durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse je nach Art der gehaltenen Tiere in unterschiedlichen Schritten durch Kürzungen von Entschädigungs- und Beihilfeleistungen sanktioniert werden:

schweinehaltende Betriebe ab 01.01.2026,

geflügelhaltende Betriebe ab 01.01.2026 und

rinderhaltende Betriebe ab 01.01.2027.

Weitere Informationen zu den Niedersächsischen Biosicherheitskonzepten finden Sie unter dem folgenden Link: Biosicherheit allgemein – Biosicherheit allgemein – Niedersächsische Tierseuchenkasse.

17.12.2025
Aktuelle ASP-Lage, auf Biosicherheit achten
Schwein

(FLI) Im aktuellen Berichtszeitraum gab es in Deutschland keine neuen ASP-Ausbrüche in Hausschweinebeständen. Die Gesamtzahl der Hausschweineausbrüche ist weiter gesunken. Rumänien meldete 38 Fälle, Serbien 10 und Moldawien zwei. Auffällig ist das erstmalige Auftreten in Spanien nach über 30 Jahren ASP-Freiheit. Die Nähe zu kommerziellen Betrieben führte zu verstärkten Überwachungsmaßnahmen. Aus Deutschland wurden etwas mehr Fälle (60) als im Vormonat gemeldet. Wie bereits im Vormonat kamen die meisten Fälle in Deutschland aus Nordrhein-Westfalen (51). Die Fälle lagen alle in den zwei bisher betroffenen Landkreisen. Aus Hessen wurden neun Fälle aus dem Odenwaldkreis gemeldet. Italien meldet weiterhin niedrige Fallzahlen, überwiegend im Norden. Angesichts der Lage mahnen Behörden weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit. Tierhalter können die Biosicherheit ihrer Betriebe u. a. mittels der so genannten „ASP-Risikoampel‟ (https://risikoampel.uni-vechta.de/) kostenlos und anonym überprüfen, um so im Ernstfall ein Biosicherheitskonzept vorweisen zu können.

Den vollständigen Radar Bulletin finden sie unter: Radar Bulletin Deutschland, 11.2025

17.12.2025
Schweinemarkt in Europa
Schwein

(AMI) Der europäische Schweinemarkt steht aktuell unter erheblichem Druck. Aus nahezu allen Ländern wird ein hohes Angebot an Schlachtschweinen gemeldet. Besonders Spanien ist stark betroffen: Dort führten große jahreszeittypische Mengen, Probleme in der Vermarktung und die Folgen des ASP-Ausbruchs zu einem Preisrückgang von 36 Cent pro Kilogramm innerhalb von drei Wochen. Die angespannte Lage wird durch die bevorstehenden Feiertage zusätzlich verschärft, da die Schlachtungen deutlich reduziert werden und Überhänge entstehen dürften. Auch in Belgien und Dänemark stehen die Preise, durch stockende Lebendexporte sowie die Konkurrenz durch günstiges Schweinefleisch aus Spanien, unter Druck. In Frankreich bleibt das Angebot umfangreich, während die Nachfrage nur kurzfristig durch das Weihnachtsgeschäft belebt wurde. Italien meldet weiterhin ein großes Angebot bei gleichzeitig schwachem Fleischmarkt, sodass die Schlachtunternehmen vorsichtig agieren. In Deutschland sind die Schlachtkapazitäten kurz vor den Feiertagen maximal ausgelastet. Der Markt wird mehrheitlich als ausgeglichen beschrieben. Insgesamt bleibt die Preisentwicklung in Europa unsicher.

17.12.2025
DBV-Situationsbericht: Gewinne stagnieren
Schwein

Die wirtschaftlichen Ergebnisse in der deutschen Landwirtschaft verharren laut dem aktuellen Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes auf Vorjahresniveau. Haupterwerbsbetriebe erzielten im Wirtschaftsjahr 2024/25 durchschnittlich 78.500 Euro je Betrieb. Das Jahr war geprägt von rückläufigen Erzeugerpreisen für die Schweinebranche. Der Gewinnrückgang in der Schweinehaltung verdeutlicht die starke Abhängigkeit von Marktpreisen und dem überproportional hohen Kostendruck am Agrarstandort Deutschland. Dieser Druck wird weiter anhalten und Zukunftsinvestitionen zusätzlich erschweren. DBV-Präsident Joachim Rukwied warnt: „Die Einkommen reichen nicht aus, um Arbeit, Kapital und Boden angemessen zu vergüten.“ Er fordert entschlossene politische Reformen, um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Bürokratie abzubauen und Leistungen für Klima-, Biodiversitäts- und Tierwohl angemessen zu honorieren. Ohne diese Maßnahmen drohe ein beschleunigter Strukturwandel und Investitionsstau im ländlichen Raum.

Den vollständigen Situationsbericht können Sie auf folgender Seite einsehen: Startseite – Situationsbericht 25/26

17.12.2025
Afrikanische Schweinepest: Videos zur Prävention
Schwein

Landvolk beteiligt sich an Präventionsfilmen für Jäger, Landwirte und Verbraucher

L P D – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt eine der größten Bedrohungen für die Schweinehaltung in Niedersachsen. Der Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen, Jörn Ehlers, betont die Bedeutung von Prävention und Aufklärung: „Wir müssen alles tun, um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern. Es geht um den Schutz unserer Betriebe und um das Wohl der Tiere. Dabei sind nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe gefragt, sondern alle, die im ländlichen Raum unterwegs sind.“

Das Virus hat in den vergangenen Jahren immer wieder große „Sprünge“ gemacht. Die landwirtschaftlichen Konsequenzen sind enorm: Neben wirtschaftlichen Verlusten für die Schweinebauern droht auch großes Tierleid. Das Landvolk setzt sich für eine noch intensivere Präventionsarbeit und eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten ein. „Prävention ist die einzige Möglichkeit, um die Weiterverbreitung in Deutschland und den Eintrag der ASP in Niedersachsen zu verhindern. Wir dürfen nicht aufhören, auch die Bevölkerung hierfür zu sensibilisieren“, betont Ehlers.

Leider wurde das Virus der ASP immer wieder durch menschliches Verschulden in zuvor ASP-freie Länder und Gebiete eingetragen. „So konnte durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen werden, dass die Virusvariante aus Nordrhein-Westfalen eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien zeigte“, erklärt Ehlers die Gefahr, die von kontaminierten, fleischhaltigen Produkten ausgehen kann, wenn diese achtlos an Raststätten oder in der Natur entsorgt werden. Ehlers appelliert an alle Verbraucher, Lebensmittel stets sachgerecht über bereitstehende Mülleimer zu entsorgen, sodass Wildschweine damit nicht in Berührung kommen können.

Das Virus bleibt in der Umwelt lange stabil und kann zum Beispiel durch Kleidung, Gegenstände, Fahrzeuge oder Schuhe übertragen werden. „Hier ist auch die Jägerschaft gefragt“, sagt Ehlers. Jäger, die in ASP-Gebieten gejagt haben, müssen Jagdkleidung oder Fahrzeuge gründlich reinigen und desinfizieren, um das ASP-Virus nicht zu verschleppen. Auch die Mitnahme von Jagdtrophäen aus ASP-Gebieten stellt ein Eintragsrisiko dar.

„Natürlich stehen auch wir Schweinehalter in der Pflicht, unsere Tierbestände vor der ASP zu schützen“, betont der Landvolk-Vizepräsident. „Wir sind aufgefordert, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen auf unseren Betrieben umzusetzen, zu kontrollieren und zu optimieren. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für schweinehaltende Betriebe, das das Landvolk gemeinsam mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse initiiert hat, hilft dabei diese Managementmaßnahmen umzusetzen“, empfiehlt Ehlers, der gleichzeitig Vorsitzender der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ist.

Um Jägerinnen und Jäger, Landwirtinnen und Landwirte sowie die breite Öffentlichkeit für die Gefahren des ASP-Eintrags zu sensibilisieren, hat die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe, in der auch das Landvolk vertreten ist, drei Aufklärungsvideos produziert. „Die Videos geben einfache, aber effektive Tipps, wie man den Viruseintrag verhindern und Betriebe schützen kann – vom richtigen Reinigen der Ausrüstung bis zum richtigen Verhalten beim Umgehen mit Wildtieren“, führt Ehlers aus.

Landesjägerschaft Niedersachsen, Landwirtschaftsministerium Niedersachsen sowie der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) und das Landvolk haben die Videos finanziert. Sie sind auf youtube @LandvolkNDS abrufbar.