(AgE) Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat angekündigt, die Antragsfrist für die investive Förderung im Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) bis September 2026 zu verlängern. Damit reagiert das Ministerium auf die anhaltende Kritik aus der Branche. Ursprünglich sollte die Frist bereits im April 2026 auslaufen. Trotz der Fristverlängerung hält das Bundeslandwirtschaftsministerium an der geplanten Überführung der Förderung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fest. Diese soll laut Ministerium eine flexiblere, regional angepasste Förderung ermöglichen, da Länder die Situation vor Ort besser einschätzen könnten. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes zeigt sich mit der verlängerten Antragsfrist ein erster Erfolg des Veredlungstages in Coesfeld. „Wir fordern vehement, dass bereits ein eingereichter Bauantrag – und nicht erst eine erteilte Baugenehmigung – ausreichend sind.“, so DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier. Grundsätzlich muss das Ende des BUT vollständig rückgängig gemacht werden, um Planbarkeit und Verlässlichkeit wieder herzustellen.
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29.10.2025
Online-Seminar „Biosicherheit in der Rinderhaltung“ Milch und Rind
Die QS-Akademie bietet am 03. November 2025 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Live-Online-Seminar zur Biosicherheit in der Rinderhaltung ein. Die Referentinnen Julika Brünker (QS Qualität und Sicherheit GmbH), Dr. Ursula Gerdes (Niedersächsische Tierseuchenkasse) und Dr. Wiebke Scheer (Landvolk Niedersachsen) gehen u. a. auf folgende Themen ein: rechtliche Grundlagen und QS-Anforderungen zur Biosicherheit, das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind sowie Beratungen, Beihilfen und Entschädigungen der Tierseuchenkasse.
Die Teilnahme am Online-Seminar kann als Nachweis für eine Weiterbildungsmaßnahme für die ITW verwendet werden. Die Kosten belaufen sich auf 65 € bzw. 45 € für QS-zertifizierte Unternehmen. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter: https://www.q-s-akademie.de/kursangebot/kurs/biosicherheit-in-der-rinderhaltung-291.html.
29.10.2025
Bundeskartellamt genehmigt Übernahme Milch und Rind
(DBV) Das Bundeskartellamt hat der Übernahme der norddeutschen Molkerei Rücker durch die süddeutsche Molkerei Meggle zugestimmt. Laut Aussage des Bundeskartellamtes sei der Wettbewerb nicht gefährdet, da die gemeinsamen Marktanteile nicht zu hoch seien und auch die Rohmilcherfassung in unterschiedlichen Regionen stattfinden würde.
29.10.2025
Branchenkommunikation Milch mit Supper Talk Milch und Rind
(DBV) Anfang Oktober veranstaltete die Initiative Milch gemeinsam mit brand eins den Supper Talk – Zukunft am Tisch: ein Dinner-Event mit Impuls von Jens Lönneker und Menü von Sternekoch Max Strohe – mit dem Ziel: Austausch über die Zukunft der Milchwirtschaft in besonderem Rahmen und mit besonderen Gästen.
29.10.2025
IDF – Dairy Situation Report 2025 Milch und Rind
(DBV) IDF hat anlässlich seines Weltmilchgipfels den diesjährigen „World Dairy Situation Report“ mit einem Blick auf die globale Entwicklung im Milchmarkt und Milchwirtschaft veröffentlicht.
29.10.2025
Save-the-Date: DBV-Fachforum Milch + Berliner Milchforum Milch und Rind
(DBV) Das DBV-Fachforum Milch findet am 19. Januar 2026 im Rahmen der Grünen Woche von 14:00 bis 16:30 Uhr statt. Das Berliner Milchforum 2026 findet am 12./13. März 2026 im Titanic Chaussee Hotel Berlin statt.
29.10.2025
BVL: Hohes Niveau in der Futtermittelsicherheit Milch und Rind
(DBV) Die amtliche Futtermittelüberwachung mit ihren risikoorientierten Kontrollen zeigt für das Jahr 2024 ein hohes Sicherheitsniveau mit einer Beanstandungsquote von unter 2%. In 14.317 Betrieben wurden 16.880 Inspektionen durchgeführt und 13.362 Proben entnommen. Diese wurden auf unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Mykotoxine und Schwermetalle sowie auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.
24.10.2025
Risikoeinstufung für Aviäre Influenza auf hoch gesetzt – Biosicherheitsmaßnahmen jetzt besonders wichtig Geflügel
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinem aktuellen Radarbulletin die Risikoeinschätzung zur Geflügelpest deutlich angehoben: Das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln gilt nun wieder als hoch. Hintergrund ist ein sprunghafter Anstieg der Fälle von hochpathogener aviärer Influenza des Subtyps H5N1 in Nutzgeflügelbeständen sowie erstmals auffällige Infektionen bei Kranichen in mehreren Bundesländern – darunter Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die derzeit starke Zugaktivität erhöht das Ausbreitungsrisiko erheblich. Auch andere Wildvögel wie Enten und Gänse können das Virus weitertragen – teils mit milden Symptomen.
Oberste Priorität hat daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen laut FLI die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang hat das ML darauf hingewiesen, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Anwendung von geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet sind (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429). Dies gilt auch für Hobbyhaltungen und Rassegeflügelzuchten.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher aufgerufen, die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Hierfür stehen aktuelle Arbeitshilfen, insbesondere das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“ (https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html) sowie die „AI-Risikoampel“ (https://risikoampel.uni-vechta.de/ ) zur Verfügung.
Geflügel betreuendes Personal sollte ausschließlich auf einem einzigen Betrieb tätig sein, es sollte keine gemeinsame Nutzung von Gerätschaften, Kadavertonnen und Fahrzeugen durch mehrere Geflügelhaltungen stattfinden und Tierärzte sowie andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten ihre Tour abbrechen und 48 Stunden Karenzzeit einhalten, wenn sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen einschließlich erhöhter Mortalität auf HPAI hindeuten.
Im Falle der Einschleppung des HPAI-Virus in den Tierbestand ist es für die erfolgreiche Eindämmung der Seuche von größter Bedeutung, dass die Infektion schnellstmöglich erkannt wird.
Geflügelhalter und Tierärzte werden daher vom ML gebeten, bereits Gründe für einen Verdacht auf Ausbruch der HPAI unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Gründe für einen Verdacht umfassen klinische Auffälligkeiten des Geflügelbestands, die auf eine Infektion mit dem HPAIV hindeuten können sowie eine Veränderung der Gesundheitsparameter (z.B. erhöhte Sterblichkeit, Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme, Abnahme der Legeleistung). Dabei können die klinischen Auffälligkeiten weitaus geringer ausgeprägt sein, als die in § 4 der Geflügelpest-Verordnung beschriebenen klinischen Auffälligkeiten.
Das aktuelle Radarbulletin der FLI finden Sie hier:
24.10.2025
Eiermarkt: Hohe Nachfrage und knappe Verfügbarkeit Geflügel
Die Nachfrage nach Eiern bleibt in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies betrifft sämtliche Haltungsformen und zeigt sich besonders deutlich in der Verarbeitungsindustrie, die aufgrund der anhaltenden Konsumnachfrage kaum Möglichkeiten hatte, Vorräte für das Jahresende anzulegen. Die stabile Konsumnachfrage etabliert sich zunehmend als dauerhafter Zustand. Marktteilnehmer mit verfügbaren Beständen konzentrieren sich auf die Versorgung ihrer bestehenden Kundschaft, wodurch kaum Ware für den freien Markt zur Verfügung steht. Gleichzeitig beeinflusst die Aviäre Influenza die gesamte Geflügelwirtschaft. Neue Nachweise bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen sorgen für Unsicherheit. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wird daher als zentrale Vorsichtsmaßnahme betont. Infolge der angespannten Marktlage ist die Verkaufsbereitschaft derzeit gering. Die Entwicklung der Preise bleibt unklar, während erste Forderungen nach einer Begrenzung des Preisniveaus laut werden.
