Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Die wichtigsten Veranstaltungen und Verbandsinformationen auf einen Blick. Informieren Sie sich über anstehenden Events sowie lokale Nachrichten aus dem Kreisverband und erhalten Sie täglich aktualisierte Informationen zu den verschiedenen Betriebszweigen von unserem Landesverband.

Aktuelles aus dem Kreisverband

Aktuelles aus dem Landesverband

20.07.2021
Chancen der Biokraftstoffe nutzen
Bioenergie

Der aktuelle Entwurf der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission enthält positive Bestimmungen zur steuerlichen Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen. Die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände (unter anderem der DBV) sehen damit die weitere steuerliche Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich als gegeben an. Im weiteren offiziellen Konsultationsverfahren der EU bis zum 2. August sowie in den Gesprächen mit der EU-Kommission fordern die Verbände der Branchenplattform die Bundesregierung auf, eine langfristige Fortführung der steuerlichen Beihilfefähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen sicherzustellen, um Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten herzustellen. Weiterhin weisen die Verbände darauf hin, dass die vorgesehene Überkompensationsprüfung für Biokraftstoffe für andere Fördertatbestände wie z. B. E-Mobilität in dem Entwurf der KUEBLL nicht vorgesehen ist und damit eine Benachteiligung von Bio-kraftstoffen darstelle. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfe hier kein negatives Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Die Überkompensationsprüfung müsse deshalb auch für Biokraftstoffe entfallen. (Quelle: UFOP)

20.07.2021
Schafweide mit PV-Anlage ist beihilfefähig
Bioenergie

Das VGH München hat mit Urteil vom 01.06.2021 (6 BV 19.98) zu Gunsten eines Schäfers die Beihilfefähigkeit von Flächen bei gemischter Nutzung als Schafweide und als Solarpark mit Photovoltaikanlagen für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen und der Gewährung der Basisprämie für 2015 anerkannt und damit die erstinstanzliche Entscheidung des VG Regensburg bestätigt. Ausschlaggebend ist für den VGH München hierbei die Definition der beihilfefähigen Fläche. Die hier in Streit stehenden Flächen sind nach Maßgabe der geltenden Vorschriften – wie nach alter Rechtslage – beihilfefähige Hektarflächen des vom Kläger geführten landwirtschaftlichen Betriebs. Deutschland hat bisher in der entsprechenden Verordnung Flächen mit Solaranlagen generell von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies ist jedoch nach Ansicht der Richter nur dann zulässig, wenn die Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie die landwirtschaftliche Tätigkeit stark einschränken oder jedenfalls stark einschränken können. Bei der Art von aufgeständerten Solarmodulen und ihrer Betriebsweise, wie sie auf den in Streit stehenden Flächen angelegt sind, ist das aber nicht der Fall. Diese Flächen, die unzweifelhaft dem klägerischen Schafbetrieb zuzuordnen sind, werden nach den unionsrechtlichen und nationalen Kriterien trotz ihrer gleichzeitigen Nutzung als Solarpark hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt. Die Entscheidung gilt zunächst für den Zeitraum der Geltung der bestehenden GAP-Regelungen bis 2022 und hat durchaus praktische Bedeutung speziell für Weidetierhalter. Für die Beratung im Einzelfall muss jedoch das Vorliegen der in den Entscheidungsgründen genannten Voraussetzungen geprüft werden. (DBV)

20.07.2021
Übergangsfristen für Zertifizierung fehlen
Bioenergie

Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch keinen abgestimmten Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung. Tausende Bioenergieanlagen werden damit Rechtsunsicherheiten und drohendem Verlust der Fördervoraussetzungen ausgesetzt, die aus Sicht des DBV und weiterer Bioenergieverbände vollkommen unnötig und vermeidbar gewesen wären. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), kommentiert die Situation wie folgt: „Es ist völlig unverständlich, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf EU-Ebene Teile davon immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt sind. Hierfür sind entsprechende Regelungen erforderlich. Umso mehr kann es nun nicht sein, dass die Bioenergiebranche die Verschleppung der Umsetzung ausbaden muss.“ (Quelle: HBB)

20.07.2021
Mehrjährige Energiepflanzen im „Dauertest“
Bioenergie

Mehrjährige Kulturen haben das Potenzial, Ökosystemleistungen der Agrarlandschaft zu fördern und zu der in diesem Raum typischen biologischen Vielfalt beizutragen. Im Bereich der energetischen Nutzung werden Dauerkulturen beispielsweise als alternative Biogassubstrate oder zur thermischen Verwertung eingesetzt. In einem sechsjährigen Forschungsprojekt des TFZ und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurden die mehrjährigen Energiepflanzen Durchwachsene Silphie, Riesenweizengras, Sida, Switchgras und Miscanthus hinsichtlich ihres standortbezogenen Ertragspotenzials in Bayern geprüft. Aufbauend auf die Erkenntnisse der ersten Projektphase zu Anbau und Kulturführung lag der Fokus in der zweiten Projektphase auf der langfristigen Standorteignung, Ertragsstabilität und -qualität. Der Anfang Juli 2021 veröffentlichte Abschlussbericht kann nun unter https://www.tfz.bayern.de/publikationen/berichte/278866/index.php bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. (DBV / TFZ)

20.07.2021
DBV fordert Definition von „Agri-PV“
Bioenergie

Die Bundesnetzagentur hat zur neuen EEG-Innovationsausschreibung eine Konsultation zur Agri-Photovoltaik durchgeführt. Der DBV hat eine weitergehende Definition als bisher in der DIN SPEC 91434 gefordert. Für die Anerkennung als Agri-PV müssten die Flächen mindestens 80 Prozent des landwirtschaftlichen Referenzertrages erbringen und der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Konstruktionselemente sollte maximal 10 Prozent der Gesamtprojektfläche betragen. Damit will der DBV vermeiden, dass nur leicht angepasste „normale“ Freiflächenanlagen in die besondere Privilegierung von Agri-PV-Freiflächenanlagen gelangen.  (DBV)

16.07.2021
EU-Tierschutzgesetzgebung wird überar-beitet
Geflügel

Die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung veröffentlicht. Ziel der Kommission ist es, ein höheres Tierschutzniveau zu erreichen, die EU-Tierschutzvorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzugleichen, den Geltungsbereich der Gesetzgebung zu erweitern und die Durchsetzung zu erleichtern. Für die Bereiche Tiertransporte, Tierwohl auf den landwirtschaftlichen Betrieben, Tierwohl bei der Schlachtung sowie Tierwohlkennzeichnung, werden verschiedene Optionen zur Anpassung aufgeführt. Der DBV wird sowohl über COPA-COGECA als auch direkt ein erstes Feedback an die Kommission geben. Konkrete Legislativvorschläge sollen bis Ende 2023 vorgelegt werden.

16.07.2021
Bünting neues Mitglied in der ITW
Geflügel

Die Initiative Tierwohl (ITW) weitet den Kreis der Partnerunternehmen entscheidend aus. Die Bünting Unternehmensgruppe wird ganze Sortimentsbereiche bei Puten-, Hähnchen- und Schweinefleisch auf Produkte umstellen, die das Siegel der Initiative Tierwohl tragen. Ab Mitte Juli finden Verbraucher nach und nach entsprechend gekennzeichnetes Fleisch und Fleischprodukte in allen Combi und famila Märkten, die zur Bünting Unternehmensgruppe gehören. Bünting wird zudem zukünftig die vierstufige Haltungsform-Kennzeichnung verwenden und damit den Verbrauchern die Wahl beim Einkauf tierischer Erzeugnisse erleichtern. „Als mittelständisches Handelsunternehmen mit Wurzeln in der Region ist es uns ein wichtiges Anliegen, uns für mehr Tierwohl einzusetzen“, erklärt Markus Buntz, Vorstandsvorsitzender der Bünting Gruppe. „Wir beschäftigen uns schon länger mit verschiedenen Konzepten in puncto nachhaltigerer Haltungsbedingungen. Die Partnerschaft mit der ITW sehen wir in diesem Zusammenhang als weiteren konsequenten Schritt. „Wir freuen uns sehr über das Engagement der Bünting Gruppe“, erklärt Dr. Hinrichs, GF der ITW. „Dass Bünting die Haltungsform-Kennzeichnung einsetzt, zeigt, dass diese inzwischen zur Standard-Orientierung beim Tierwohl geworden ist.“

16.07.2021
EU-Umwelt- und Gesundheitsausschuss für strengere Regeln beim Antibiotika-Einsatz
Geflügel

2022 wird die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung in Kraft treten. Die EU-Kommission hat dem Europaparlament einen delegierten Rechtsakt zur Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung vorgelegt, in dem auch der Einsatz von Reserveantibiotika geregelt wird. Das Reserveantibiotikum Colistin ist mit 80 Tonnen im Jahr eines der meistgenutzten Antibiotika in der Tierhaltung, Makrolide folgen mit 59 Tonnen pro Jahr. Weltärztepräsident Montgomery fordert ein Verbot von Reserveantibiotika in der Tiermast. Der auf wissenschaftlicher Basis nach dem „one health Modell“ entwickelte Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Reserveantibiotika in der Gruppenbehandlung weiter zu ermöglichen, wenn das Tierwohl gefährdet ist. Die Grünen lehnen das ab und haben am 13. Juli im Umweltausschuss des EU-Parlamentes eine Zurückweisung des Rechtsakts der Kommission erwirkt, auch weil sich die EVP-Fraktion wegen unterschiedlicher Bewertung mehrheitlich enthalten hatte. Ein Runder Tisch soll nun Einigkeit erbringen. Der DBV hatte schriftlich an die Parlamentarier appelliert, den Entwurf mitzutragen und wird nun in Gesprächen mit der EVP nachsetzen. Die Abstimmung über den Rechtsakt im Plenum erfolgt im September 2021.